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Zwischenurteil zur gewerbesteuerlichen Hinzurechnung

10.02.2016 18:45 Uhr

Das Finanzgericht Münster hat in einem Zwischenurteil zur gewerbesteuerlichen Hinzurechnung den weltweiten Hoteleinkauf als Miete eingestuft.

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Die Tourismusbranche zeigt sich bestätigt, dass das Thema gewerbesteuerliche Hinzurechnung bei der Hotelzimmeranmietung durch Reiseveranstalter auf politischer Ebene gelöst werden muss, teilen DRV Deutscher ReiseVerband und Bundesverband der Deutschen Tourismuswirtschaft (BTW) mit. „Der Knackpunkt bleibt das Gesetz als solches, wenn es auch aus Sicht der Richter die Interpretation zulässt, dass die Kosten für die an die Urlauber verkauften Hotelleistungen der Gewerbesteuer hinzugerechnet werden können“, kommentiert BTW-Präsident Michael Frenzel. Das heutige Zwischenurteil bestätige diesen Interpretationsspielraum, der für die Reisebranche in Deutschland schädlich und existenzgefährdend sei. „Dieses Urteil ist enttäuschend, zeigt aber auch, dass der Gesetzgeber jetzt schnell für Rechtssicherheit sorgen muss“, appelliert DRV-Präsident Norbert Fiebig eindringlich an die Verantwortlichen bei Bund und Ländern.

Das Gericht folge zwar der Auffassung der Reiseveranstalter, dass die Verträge mit den Hoteliers keine reinen Mietverträge seien, sondern neben der Bereitstellung des Zimmers zahlreiche weitere Leistungen einschlössen, wie etwa Zimmerreinigung, Verpflegung, Animation, Kinderbetreuung oder Conciergedienste. Das Gericht ziehe aus dieser Auffassung aber die falschen Schlüsse, weil es daraus dennoch Mietanteile herauszurechnen versuche. Bei diesen sogenannten gemischten Verträgen sind die Leistungen nach Auffassung der Reisebranche aber untrennbar miteinander verbunden, sodass eine sachgerechte Aufteilung nicht möglich sei. „Sollte das Urteil in der nächsten Instanz bestätigt werden, würde das in der Praxis bedeuten, dass für jedes von einem Reiseveranstalter auf der Welt angebotene Hotel ein Mietanteil ermittelt werden müsste. Das ist realitätsfremd und nicht praktikabel. Hier entsteht ein Bürokratiemonster“, urteilt DRV-Präsident Fiebig. „Wir brauchen eine politische Lösung, die ohne Wenn und Aber verhindert, dass die gewerbesteuerliche Hinzurechnung bei der klassischen Anmietung von Hotelzimmern durch Reiseveranstalter greift – und das so schnell wie möglich“, fordert BTW-Präsident Frenzel die Verantwortlichen auf.

Das Finanzgericht hat die Revision zugelassen. Bis zu einer endgültigen, rechtlichen Klärung würde nach Auffassung der Reisebranche rund fünf Jahre vergehen. „Solange können die deutschen Reiseveranstalter nicht auf Rechtssicherheit warten. Dies unterstreicht noch einmal, wie wichtig eine schnelle politische Lösung ist“, fordern BTW-Präsident Frenzel und DRV-Präsident Fiebig nochmals eindringlich. (ah)

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