-- Anzeige --

Vorfahrt trotz Zögern

21.02.2020 10:16 Uhr
Vorfahrt trotz Zögern
© Foto: Jackin/Fotolia

Wer als Vorfahrtberechtigter an einer Rechts-vor-links-Kreuzung anhält, verzichtet nicht auf die Vorfahrt. Das hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden.

-- Anzeige --

Eine Fahrerin reagierte an einer Rechts-vor-Links-Kreuzung irritiert, als ein Vorfahrtberechtigter anhielt. Sie fuhr in die Kreuzung, da sie dachte, dieser verzichte auf seine Vorfahrt. Es kam zur Kollision. Die Fahrerin beschwerte sich, dass der Vorfahrtberechtigte ja mit ihrem Einfahren in die Kreuzung habe rechnen müssen, wenn er sich so verhalte. Er hätte halt auf sein Vorfahrtrecht verzichten müssen, fand sie.

Das OLG Hamm urteilte, dass die Fahrerin gegen Paragraf 8 Abs. 1 StVO verstoßen habe. Sie habe nicht von einem Vorfahrverzicht des Unfallgegners ausgehen dürfen, heißt es im Urteil. Dieser habe seinerseits auf den ihm gegenüber bevorrechtigten Verkehr geguckt und sei deswegen zögerlich gefahren. Das sei ohne Weiteres erkennbar gewesen.

Der Vorfahrtberechtigte habe auch nicht damit rechnen müssen, dass andere Fahrer sein Verhalten falsch interpretieren würden. Die Fahrerin hätte sich 100 Prozent sicher sein müssen, dass der Unfallgegner auf seine Vorfahrt ausnahmsweise verzichtet. Gebe es – wie im Fall – Zweideutigkeiten, müsse der Wartepflichtige eben gemäß der StVO warten.

Oberlandesgericht Hamm

Aktenzeichen 7 U 35/18

(tc)

-- Anzeige --
-- Anzeige --
-- Anzeige --

KOMMENTARE


SAGEN SIE UNS IHRE MEINUNG

Die qualifizierte Meinung unserer Leser zu allen Branchenthemen ist ausdrücklich erwünscht. Bitte achten Sie bei Ihren Kommentaren auf die Netiquette, um allen Teilnehmern eine angenehme Kommunikation zu ermöglichen. Vielen Dank!

-- Anzeige --

WEITERLESEN




NEWSLETTER

Newsletter abonnieren und keine Branchen-News mehr verpassen.


www.omnibusrevue.de ist das Online-Portal der monatlich erscheinenden Zeitschrift OMNIBUSREVUE aus dem Verlag Heinrich Vogel, die sich an Verkehrsunternehmen bzw. Busunternehmer und Reiseveranstalter in Deutschland, Österreich und der Schweiz richtet. Sie berichtet über Trends, verkehrspolitische und rechtliche Themen sowie Neuigkeiten aus den Bereichen Management, Technik, Touristik und Handel.