Zudem hat das Landgericht München I eine Geldbuße von 75,3 Millionen Euro gegen die MAN Turbo AG festgesetzt. "Der Bescheid ahndet die Verletzung der Aufsichtspflicht des Vorstandes der MAN Nutzfahrzeuge AG, einer 100%igen Tochtergesellschaft der MAN SE, durch mangelhafte Compliancestruktur der Aktiengesellschaft. Dadurch kam es in den Geschäftsbereichen der MAN Nutzfahrzeuge AG zur Zahlung von Bestechungsgeldern in einer Vielzahl von Fällen. Die hiermit erzielten Gewinne werden durch den heute erlassenen Bescheid abgeschöpft", so die Staatsanwaltschaft. Die beiden betroffenen Unternehmen haben auf Rechtsmittel verzichtet. Damit sind die Ermittlungen gegen Gesellschaften des MAN Konzerns wegen des Verdachts von zurechenbaren Korruptionshandlungen im Zeitraum von 2002 bis 2009 beendet. Davon unberührt bleiben Ermittlungs- und Bußgeldverfahren gegen Mitarbeiter der Aktiengesellschaft als Einzelpersonen. Diese Ermittlungen werden unverändert weitergeführt und dürften noch erhebliche Zeit in Anspruch nehmen.
MAN: Korruptionsermittlungen beendet
Die Ermittlungen wegen Korruptionsverdacht gegen verschiedene Gesellschaften des MAN Konzerns sind abgeschlossen. Die Staatsanwaltschaft am Landgericht München I hat gegen die MAN Nutzfahrzeuge AG eine Geldbuße von 75,3 Millionen Euro festgesetzt.