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Bayern: Weihnachtsmärkte in diesem Jahr wieder möglich

14.10.2021 16:05 Uhr
Bayern: Weihnachtsmärkte in diesem Jahr wieder möglich
Weihnachtsmärkte - wie hier in Bad Hindelang - sollen in Bayern wieder ohne größere Einschränkungen möglich sein
© Foto: Bad Hindelang Tourismus/Wolfgang B. Kleiner

Weihnachtsmärkte in Bayern sollen dieses Jahr wieder ohne größere Einschränkungen möglich sein, ein entsprechendes Konzept hat die Staatsregierung nun vereinbart.

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Die Landesregierung von Bayern hat ein Konzept für die Durchführung der traditionellen Weihnachtsmärkte vereinbart. Christkindlmärkte seien in diesem Winter „ohne größere Einschränkungen wie 3G-Pflicht und Maskenpflicht, Umzäunung der Marktfläche und Ausschankverbot von Alkohol möglich“, teilten der bayerische Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger (Freie Wähler) und Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) am Mittwoch, 13. Oktober, mit. Ein detailliertes Rahmenhygienekonzept für Weihnachtsmärkte soll laut der Mitteilung der beiden Ministerien „zeitnah abgestimmt und veröffentlicht“ werden.

„Weihnachtsmärkte sind für Gemeinden und Marktkaufleute nicht nur wirtschaftlich von Bedeutung, sondern haben auch eine wichtige soziale Funktion. Denn für viele Bürgerinnen und Bürger gehört der Besuch eines Christkindlmarkts im Advent genauso zu Weihnachten wie der Christbaum am Heiligabend“, sagte Wirtschaftsminister Aiwanger. Gesundheitsminister Holetschek fügte hinzu: „Der zunehmende Impffortschritt erlaubt es uns, in diesem Jahr wieder mehr Freiheiten auch für Weihnachtsmärkte einzuräumen. Deshalb machen wir Weihnachtsmärkte dieses Jahr wieder möglich. Auch Kontaktdaten müssen nicht erfasst werden. Ebenso gibt es im Freien keine Maskenpflicht. Die 3G-Regelung gilt nicht auf dem Außengelände.“

Maßnahmen zur Besucherlenkung und Abstandsgebot

Der Bayerische Ministerrat hatte bereits Ende September 2021 beschlossen, dass Weihnachtsmärkte in diesem Jahr stattfinden sollen. Priorität habe aber angesichts der anhaltenden pandemischen Lage der Infektionsschutz, erklärte die Staatsregierung. Daher sollen auf den Märkten klare Regeln zum Schutz der Menschen vor Ansteckungen gelten. Dazu gehören laut den Ministerien das Abstandsgebot und Maßnahmen zur Besucherlenkung.

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