Der RDA Internationaler Bustouristik Verband informiert darüber, dass die geplante Mehrwertsteuerreduzierung von sieben Prozent für die Bahn zunächst einmal gestoppt ist. Diese Maßnahme müsse erst in den Vermittlungsausschuss, schreibt der RDA. Der Vermittlungsausschuss als gemeinsames Gremium von Bundestag und Bundesrat soll das Gesetz grundlegend überarbeiten. Ein Termin für die erste Sitzung des Vermittlungsausschusses steht derzeit aber noch nicht fest.
Unabhängig davon hatte der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestags kürzlich mit Gutachten vom 23. Oktober 2019 festgestellt, dass es für den Gesetzgeber keine Pflicht gäbe, die beabsichtige Mehrwertsteuerabsenkung für die Bahn auch auf den Busfernverkehr auszudehnen. Diese Beurteilung ergebe sich im Wesentlichen daraus, dass Angebot und Umfang der Transportleistungen von Bahn und Fernbus erheblich voneinander abwichen. Der Verbraucher würde deshalb den Bahn- und Fernbusverkehr nicht als gleichartig ansehen. Zudem habe Flixbus immer wieder betont, dass Hauptkonkurrent des Fernbusses das Auto sei. Eine verbindliche Beurteilung der Rechtslage bleibe jedoch dem EuGH vorbehalten.
RDA Präsident Benedikt Esser erklärte: „Das Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestags überzeugt nicht. Der RDA bleibt am Ball und wird sich nun zunächst im Vermittlungsausschuss nach wie vor dafür einsetzen, dass sowohl für den Reise- als auch den Fernbus ebenfalls eine Mehrwertsteuerabsenkung erfolgt.“ (ts)