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Deutscher Tourismusverband lehnt Bettensteuer weiter ab

15.06.2011 16:42 Uhr
Hotelzimmer
© Foto: The Charles Hotel/ddp

Der Deutsche Tourismusverband (DTV) hält auch nach dem jüngsten Urteil des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz die Einführung einer „Kultur- und Tourismusförderabgabe“ für ein falsches Signal.

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Das Gericht in Koblenz hatte am 3. Juni 2011 die in Bingen und Trier Anfang 2011 eingeführte Bettensteuer für rechtmäßig erklärt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, die Revision zum Bundesverwaltungsgericht ist zugelassen. „Wir können nicht damit einverstanden sein, dass die Kommunen auf Kosten der Gäste ihre Haushalte entlasten“, kommentierte DTV-Präsident Reinhard Meyer das Urteil. Der DTV lehnt die Bettensteuer ab, solange diese nicht zweckgebunden für den Tourismus verwendet und für Tourismusinvestitionen vor Ort eingesetzt wird. Reinhard Meyer appelliert an alle Verantwortlichen, gemeinsam eine freiwillige und partnerschaftliche Lösung unter Mitwirkung aller vom Tourismus profitierenden Unternehmen zu finden. Der Dachverband präferiert Freiwilligkeit vor Steuern. Dabei müsse eine transparente und nachvollziehbare Mittelverwendung sichergestellt sein. „Trotz der finanziell schwierigen Situation der öffentlichen Haushalte sollten die Verantwortlichen nicht den Ast absägen, auf dem sie sitzen“, so Meyer. „Der Tourismus ist nicht nur ein erheblicher Wirtschaftsfaktor mit 2,8 Millionen Arbeitsplätzen, die nicht exportierbar sind. Seine Einrichtungen erhöhen auch die Attraktivität und Lebensqualität für die Bewohner vor Ort.“ (DTV/ah)

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