Beispielsweise in Frankreich sei die Gutschein-Lösung bereits in Kraft. Dort erhalten Kunden, deren Reise bedingt durch die Corona-Pandemie storniert wurde, einen Gutschein, schreibt der DRV in einer aktuellen Pressemitteilung. Dieser decke annullierte Reisen im Zeitraum vom 1. März bis 15. September ab. Kunden können dann den Gutschein nach Ende der Krise einsetzen oder nach 18 Monaten ihr Geld zurückfordern, wenn sie sich entscheiden ihn nicht einzulösen. „Viele EU-Staaten haben Gutschein-Lösungen bereits umgesetzt, um die Liquidität in den Reisebüros und Reiseveranstalter zu halten. Sie sind uns hier ein großes Stück voraus. Der Politik in Deutschland empfehle ich dringend einen Blick über den Tellerrand: Was in unseren Nachbarländern bereits gut funktioniert, sollte auch bei uns möglich sein“, fordert DRV-Präsident Norbert Fiebig.
Auch in Italien darf laut Dekret vom 2. März für alle Reisen, die bedingt durch die Corona-Krise storniert werden, ein Gutschein ausgegeben werden, berichtet der DRV. Dieser müsse ein Jahr gültig sein. Eine vergleichbare Lösung hat auch Belgien umgesetzt: Dort müsse der Gutschein ein Jahr Gültigkeit besitzen und deutlich auf die Corona-Pandemie verweisen. In Belgien sind die Gutscheine zudem staatlich abgesichert, hat der DRV erfahren.
Auch anderere europäische Staaten wollen Reiseveranstalter, denen durch die Corona-Krise riesige Umsätze verloren gehen, unterstützen. So erwägt Spanien eine ähnliche Regelung wie in Frankreich und auch Polen hat bereits durch ein Insolvenzprogramm abgesicherte Gutscheine auf den Weg gebracht, schreibt der DRV. Nun sei es auch in Deutschland notwendig, zu handeln.