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Infektionsschutzgesetz: DRV begrüßt Änderungen

14.12.2021 16:54 Uhr
Infektionsschutzgesetz: DRV begrüßt Änderungen
Der DRV sieht durch die Neuregelung ein höheres Maß an Verhältnismäßigkeit erreicht
© Foto: Daniela H./stock.adobe.com

Die Änderung des Infektionsschutzgesetzes werden vom Deutschen Reiseverband begrüßt, es bleibe allerdings ein Wermutstropfen, so der Verband.

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Nachdem Bundestag und Bundesrat das neue Gesetz zur Stärkung der Impfprävention gegen Covid-19 und zur Änderung weiterer Vorschriften im Zusammenhang mit der Pandemie verabschiedet haben, sollen nach dem Ende der pandemischen Lage neue Regeln gelten. Die Landesregierungen dürfen nicht länger im Alleingang Reisen oder Übernachtungsangebote untersagen oder die Schließung von Betrieben, Gewerben, Einzel- oder Großhandel anordnen, sofern es sich nicht um gastronomische Einrichtungen, Freizeit- oder Kultureinrichtungen oder um Messen oder Kongresse handelt.

Der Deutsche Reiseverband (DRV) hat diese Entscheidung ausdrücklich begrüßt. „Mit dem neuen Gesetz kann ein Bundesland künftig keine touristischen Übernachtungen und Busreisen mehr verbieten“, erklärte der DRV. Auch die Schließung von Reisebüros gehöre damit der Vergangenheit an. „Einschränkungen in diesen Bereichen kann es demnach nur noch unter Mitwirkung des Bundes geben. Diese Entscheidung begrüßen wir sehr. Sie sorgt für ein höheres Maß an Verhältnismäßigkeit und Rechtssicherheit und dürfte zu einer angemessen differenzierten Risikobetrachtung im Bundesvergleich führen“, teilte der Branchenverband mit.

Es bleibe allerdings ein Wermutstropfen, so der DRV: Die Änderungen gelten erst nach Inkrafttreten des Gesetzes, einen Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt. Zudem gelten sie nicht für vor dem 25. November 2021 getroffene Maßnahmen. Diese können gemäß § 28a Abs. 9 Infektionsschutzgesetz neue Fassung bis zum 15. Februar 2022 beibehalten werden.

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