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Bayern: Nun 2G-Regel statt 2G-Plus in den Wintersportgebieten

07.12.2021 17:15 Uhr
Skifahren, Winter, Alpen, Bayern
In den bayerischen Wintersportgebieten gilt nun statt einer 2G-Plus die 2G-Regel (Symbolbild)
© Foto: Bayern Tourismus/Marc Oeder

Mit der Einführung der 2G-Plus-Regel in den Wintersportgebieten wäre Bayern im Vergleich zu den Nachbarländern klar im Nachteil gewesen, nun gilt eine 2G-Regel.

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In Bayerns Wintersportgebieten gilt nun statt 2G-Plus die 2G-Regel. Zugang haben also Genesene und Geimpfte, ein Schnelltest ist nicht mehr erforderlich, teilte das Bayerische Wirtschaftsministerium am Dienstag, 7. Dezember, mit. Mit der Änderung will der Bayerische Ministerrat die Nutzung der Seilbahnen und anderen Liftanlagen in den bayerischen Skigebieten erleichtern, so die Staatsregierung.

Die zuvor strengen Corona-Vorschriften hatten die Seilbahnbetreiber von Berchtesgaden bis Oberstdorf um ihre Existenz fürchten lassen. Der Verband deutscher Seilbahnen hatte bereits von einem drohenden „Todesstoß“ gesprochen.

Aiwanger: Touristen wären wegen 2G-Plus abgewandert

„Mit dieser geänderten Regel unterstützen wir die bayerischen Skigebiete, ohne die Infektionsrisiken zu erhöhen. Die heimischen Seilbahn-Betreiber wären durch die 2G-Plus-Regelung im Wettbewerb klar benachteiligt worden. Touristen wären wegen des Testgebotes abgewandert nach Österreich, Italien oder in die Schweiz, wo überall keine zusätzliche Testpflicht gefordert wird“, sagte Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger (Freie Wähler).

Damit habe die Tourismusbranche nach der coronabedingten Stilllegung der Seilbahnen im vergangenen Winter „wieder die Möglichkeit, eigenes Geschäft zu machen“, sagte Aiwanger. Er unterstrich, dass die 2G-Regel ein guter Kompromiss sei. „Skifahren ist nun auch in Bayern praxistauglich möglich. Die Gondeln sind gut belüftet, man hält sich jeweils nur wenige Minuten darin auf und trägt FFP2-Maske. Ich appelliere an alle Skifahrer, sich an die nun geltenden Regeln und Hygieneschutzmaßnahmen zu halten, damit keine Ansteckungsrisiken entstehen und wieder nach strengeren Maßnahmen gerufen wird.“

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