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Insolvenzabsicherung: RDA lehnt Gesetzesentwurf ab

09.02.2021 16:16 Uhr
Insolvenzabsicherung: RDA lehnt Gesetzesentwurf ab
Der RDA regt an, innerhalb des Reisesicherungsfonds die Bus- und Gruppentouristik risikotechnisch zu segmentieren
© Foto: RDA Internationaler Bustouristik Verband e.V.

Im Gesetzesentwurf zur Kundengeldabsicherung bei Pauschalreisen sieht der RDA eine erzwungene Kollektivhaftung zu Gunsten internationaler Reisekonzerne.

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Der vom Bundesjustizministerium vorgelegte Entwurf zur Kundengeldabsicherung von Pauschalreisen wird vom Internationalen Bustouristik Verband RDA in dieser Form abgelehnt. In seiner Stellungnahme zum Referentenentwurf zur geplanten Insolvenzsicherung durch einen Reisesicherungsfonds spricht der RDA von einer „erzwungenen Kollektivhaftung mittelständischer Reiseanbieter der Bus- und Gruppentouristik zu Gunsten internationaler Großkonzerne“. Dies lehnt der Branchenverband ab.

Um diese Kollektivhaftung zu verhindern, regt der RDA an, innerhalb des Reisesicherungsfonds die Branche der Bus- und Gruppentouristik risikotechnisch zu segmentieren und diesem Segment ein eigenes Zielkapital zuzuweisen. Zusätzlich soll nach Vorstellungen des RDA der Zeitraum der Zielkapitalbildung beginnend mit 2023 bis 2031 erweitert werden. Bei der Festsetzung der Höhe der Sicherheitsleistung und Beiträge – Versicherungsentgelte – fordert der RDA, diese mit Blick auf die postpandemischen Realitäten in der Bus- und Gruppentouristik angemessen festzusetzen.

RDA begrüßt Freistellung der Teilnahmepflicht für kleine Reiseanbieter

Positiv bewertet der Verband, dass das Ministerium den bisherigen Eingaben des RDA nunmehr gefolgt ist und die Freistellung der Teilnahmepflicht für kleine Reiseanbieter vorgesehen hat. Damit jedoch alle kleinen Reiseveranstalter wirksam von der Teilnahmepflicht ausgenommen werden können, für die im Kontext der Corona-Pandemie adäquate Versicherungsangebote verfügbar sind, bedürfe es „einer Erhöhung der Umsatzgrenze von drei Millionen Euro auf zehn Millionen Euro“. Im Übrigen fordert der Verband die Freistellung von der Teilnahmepflicht für alle Reiseanbieter unabhängig von deren Umsatzgröße, die ihre Risiken am Versicherungsmarkt eigenständig eindecken können.

Zudem wird begrüßt, dass der Entwurf bei der Berechnung des Schadenrisikos dem Einwand des RDA gefolgt ist und die so gut wie nicht vorhandenen Repatriierungskosten bei Busreisen als risikomindernden Faktor vorgesehen hat.

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