Mit der jüngsten Konkretisierung der Umsatzdefinition bei den Novemberhilfen durch die Bundesregierung ist der RDA Internationaler Bustouristik Verband nicht einverstanden. Zwar wurden in Fußnote 16 unter Punkt 2.3 der FAQ, wie vom RDA bereits anlässlich der letzten Anhörung vor dem Tourismusausschuss des Deutschen Bundestages am 16. Dezember gefordert, bezüglich der Ermittlung der betroffenen Umsätze relativ zum Gesamtumsatz die Umsatzerlöse zu Grunde gelegt, die vom Leistungsempfänger an den Reiseveranstalter entrichtet wurden. Für die Ermittlung des Vergleichsumsatzes wurde das jedoch verneint, teilt der Verband mit. Konkret würde das demnach bedeuten, dass nur die steuerbare Marge, also die Differenz zwischen Einkauf und Verkauf einer Busreise, zur Ermittlung des Vergleichsumsatzes herangezogen würde. Das hätte zur Folge, dass, anders als bei allen anderen von den verordneten Schließungen betroffenen Unternehmen, die Kosten von den betroffenen Umsatzerlösen in Abzug gebracht werden. Denn durch die Zugrundelegung der Reisemarge würden die vereinnahmten Reiseentgelte um die Reisevorleistungen gemindert.
Schnellstmögliche Korrektur gefordert
Laut dem RDA entspricht das weder den politischen Zusagen noch der Programmsystematik der Novemberhilfen, die einen Abzug von Kosten grundsätzlich nicht vorsehen. „Das nachgeschobene Kleingedruckte steht diametral dem entgegen, was auf Bühnen öffentlich zugesagt wurde. Wenn die Politik so weitermacht, verspielt sie ihre Glaubwürdigkeit, was gerade jetzt, wo Busreiseveranstalter und die gesamte Touristikbranche auf Hilfen und Entschädigungen des Bundes in existenziellem Maße angewiesen sind, mehr als unverständlich ist. Wir fordern die Korrektur dieser groben Ungleichbehandlung und das mit Blick auf die ablaufende Antragsfrist am 31.01.2021 sehr zeitnah“, betont RDA-Präsident Benedikt Esser.