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Novemberhilfen: RDA klärt Antragsberechtigung

17.11.2020 08:30 Uhr | Lesezeit: 2 min
Novemberhilfen: RDA klärt Antragsberechtigung
© Foto: Jens Büttner/dpa/picture-alliance

Seit Anfang November sind Reisebusreisen in zehn Bundesländern wieder ausdrücklich verboten. Nach Rechtsauffassung des RDA können deshalb dort ansässige Anbieter touristischer Reisebusreisen außerordentliche Wirtschaftshilfe des Bundes (Novemberhilfe) als direkt betroffene Unternehmen beantragen.

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Das Bundeswirtschaftsministerium bestätigte gestern gegenüber dem RDA diese Rechtsauffassung und stellte klar, dass die direkte Betroffenheit bei Antragstellung durch Hinweis auf das ausdrückliche Verbot von Reisebusreisen in der jeweiligen Landesverordnung nachgewiesen werden kann. Zudem müssten Unternehmen mit mehreren wirtschaftlichen Tätigkeitsfeldern (Mischbetriebe) mindestens 80 Prozent ihres Gesamtumsatzes mit touristischen Reisebusreisen erzielt haben, schreibt der RDA Internationaler Bustouristik Verband in einer Mitteilung.

Gleichzeitig hatte der RDA die Bundesländer Berlin, Bremen, Hamburg, das Saarland, Schleswig-Holstein und Thüringen um Klarstellung ihrer Landesverordnungen gebeten, um auch den dort ansässigen Unternehmen die notwendige Rechtssicherheit bei der Beantragung zu verschaffen. Hamburg sowie das Saarland haben dies bereits umgesetzt.

„Wir fordern die Klarstellung aller Landesverordnungen, so dass alle Anbieter touristischer Reisebusreisen in Deutschland Novemberhilfe beantragen können, die mindestens 80 Prozent ihres Gesamtumsatzes mit touristischen Reisebusreisen erzielen. Wir hoffen, dass Berlin, Bremen, Schleswig-Holstein und Thüringen dem Saarland und Hamburg hier bald folgen“, erklärte RDA-Rechtsberaterin Brigitte Bech-Schröder nach dem Gespräch im Ministerium.

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