Mit der Vorlage der neuen Musterbedingungen, die in enger Zusammenarbeit mit Rechtsanwalt Frank Hütten von der Rechtsanwaltskanzlei Noll & Hütten erarbeitet wurden, möchte der bdo in erster Linie dem Wunsch vieler Mitgliedsunternehmen nach kürzer gefassten Reisebedingungen nachkommen. Zudem sind in der Vergangenheit mehrere Versionen der Muster-Reisebedingungen zur Verfügung gestellt worden, was in der praktischen Anwendung vereinzelt zu Unsicherheiten geführt hat. Der bdo wird daher ab sofort nur noch diese Einheitsversion anbieten, in bereits gedruckten Katalogen können aber die bisherigen weiter genutzt werden. "Für alle neu zu erstellenden Printmedien empfehlen wir jedoch die Verwendung der neuen Reisebedingungen", so der bdo in seiner Mitteilung.
In den neuen bdo-Reisebedingungen finden sich erstmals keine allgemeinen Empfehlungen für die Höhe von Stornosätzen. Der Grund liegt darin, dass der Bundesgerichtshof (BGH) mit seinen Grundsatzurteilen vom 9. Dezember 2014 Aussagen zur Berechnung von Stornosätzen gemacht hat. Danach sind allgemeine, insbesondere ausschließlich nach der Beförderungsart differenzierte Stornosätze im Zweifelsfall unzulässig. Die Sätze müssten vielmehr den konkreten individuellen Gegebenheiten des jeweiligen Reiseveranstalters und seinen Reisearten angepasst sein. (akp)