In einer gemeinsamen Pressemitteilung des Bundesministeriums für Finanzen (BMF) und des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) wurden am Freitagabend die ersten Eckpunkte der Überbrückungshilfe III veröffentlicht, berichtet der RDA in einer Pressemitteilung. Demnach habe diese eine Laufzeit von Januar bis Juni 2021 und schließe somit nahtlos an die Überbrückungshilfe II an, die im Dezember 2020 auslaufen wird.
Die monatliche Förderhöchstsumme wurde von 50.000 auf 200.000 Euro angehoben. Besonders beachtlich ist, so der RDA, dass neben Instandhaltungs- und Modernisierungskosten nunmehr auch, wie vom RDA gefordert, Abschreibungskosten für Reisebusse und weitere Wirtschaftsgüter geltend gemacht werden können. Nach derzeitigen Informationen des RDA sollen bis zu 50 Prozent der monatlichen Abschreibungskosten für Wirtschaftsgüter ansetzbar sein. Der RDA schätzt das Gesamtvolumen der zusätzlichen Hilfen durch die hälftige Ansetzbarkeit der Abschreibungskosten für Reisebusse im ersten Halbjahr 2021 nach eigenen Angaben auf bis zu 180 Millionen Euro. Beantragt werden kann die Überbrückungshilfe III einige Wochen nach dem Programmstart im neuen Jahr.
„Wir sind der Bundesregierung sehr dankbar, dass gleich zwei elementare Forderungen des RDA bezüglich der Überbrückungshilfe III umgesetzt werden sollen. Wichtig ist, dass von dieser Regelung auch eigenfinanzierte Reisebusse erfasst werden sollen. Wir danken besonders unserem Parlamentarischen Staatssekretär und Tourismusbeauftragten Thomas Bareiß für seinen unermüdlichen und erfolgreichen Einsatz für die Bus- und Gruppentouristik. Ein weiterer Dank geht an den Bundesverband der Tourismuswirtschaft (BTW) und seinen Generalsekretär Michael Rabe für die kraftvolle Unterstützung in den Verhandlungen, die Gütegemeinschaft Buskomfort (gbk) und dessen Vorsitzenden Hermann Meyering für die verbandliche Kooperation sowie an alle Teilnehmer der Großdemo #AlarmstufeRot, die für dieses Ergebnis demonstriert haben“, erklärt RDA-Präsident Benedikt Esser.