Bisher galten die gestaffelten Pauschalbeträge von einem Euro für Übernachtungskosten unter 30 Euro sowie drei Euro für Übernachtungskosten zwischen 30 und 60 Euro. Nach der neuen Regelung wird die Beherbergungssteuer nun nach einem linear verlaufenden Steuertarif abgerechnet, der 1/15, das sind 6,66 Prozent, des Übernachtungspreises beträgt.
Service-Reisen weist darauf hin, dass speziell im Preissegment bis 30 Euro, das im Bus- und Gruppenreisebereich eine bedeutende Rolle spielt, die Beherbergungssteuer durch die Neuregelung teils spürbar teurer wird. „Ausgerechnet für den bei Gruppenreisen besonders wichtigen Bereich eine Verteuerung einzuführen, ist sozial ungerecht“, sagt der verantwortliche Director Product & Pricing Adriano Matera.
Auf den Unmut reagierend, haben die Verantwortlichen der Stadt Dresden eine Reduktion um sechs Prozent zum 1. Januar 2019 beschlossen. Allerdings seien diese Korrekturen laut Service-Reisen so gering, dass es keine positiven Auswirkungen haben wird, stattdessen aber zu mehr Bürokratie und Verwirrung beiträgt. (ts)