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Touristik: Kompromissvorschlag bei EU-Pauschalreiserichtlinie

04.12.2024 09:32 Uhr | Lesezeit: 3 min
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Die Touristikbranche hatte den Vorschlag der EU-Kommission als zu bürokratisch kritisiert
© Foto: Europäische Union/ Christophe Licoppe

Der Kommissionsvorschlag für eine neue EU-Pauschalreiserichtlinie war bürokratisch und würde zu Nachteilen bei mittelständischen Reiseveranstaltern führen. Von der EU-ratspräsidentschaft kommt nun ein Kompromissvorschlag.

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Nachdem die EU-Kommission im November 2023 den Entwurf einer neuen Pauschalreiserichtline vorgelegt hat – den Verbände wie der Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmen (bdo) als „sehr bürokratisch“ bezeichnet haben, kommt nun wieder etwas Bewegung in die Angelegenheit. Die ungarische EU-Ratspräsidentschaft hat einen Kompromiss-Vorschlag für die Novelle der Pauschalreiserichtlinie vorgelegt. Laut einer Information des bdo beinhaltet dieser Vorschlag unter anderem:

  • Definition der Pauschalreise: Die Pauschalreise soll eine neue, einfachere und praxistaugliche Definition erhalten. Für den Fall, dass ein Buchungsprozess unterbrochen wird und Reisende zu einem späteren Zeitpunkt weitere Leistungen für dieselbe Reise buchen, soll es nicht mehr mehrere Varianten mit verschiedenen Fristen geben. Stattdessen soll es darauf ankommen, ob innerhalb von 24 Stunden für dieselbe Reise nochmals personenbezogene Daten der Reisenden an Dritte übermittelt werden.
  • Der Passus, dass maximal 25 Prozent des Reisepreises als Anzahlung und der volle Reisepreis frühstens 28 Tage vor Reisebeginn verlangt werden dürfen, wurde im neuen Entwurf gestrichen. Maßgebend sollen die nationalen Regelungen der Mitgliedstaaten und keine EU-Vorgabe sein.
  • Rückzahlung von Kundengeldern: Leistungspartner sollen ihre erhaltenen Vorauszahlungen innerhalb von sieben Tagen an die Reiseveranstalter zurückzahlen. Reiseveranstalter wiederum sollen die Kundengelder innerhalb von 14 Tagen zurückerstatten. Nicht geregelt ist der Sachverhalt, wenn ein Leistungspartner nicht zahlt. Man werde sich hier „für eine klarstellende, faire Regelung einsetzen“, so der bdo, der in diesem Zusammenhang betonte: „Zahlungs- und Liquiditätsrisiken können nicht allein auf den Busmittelstand abgewälzt werden.“
  • Kostenlose Stornierung wegen außergewöhnlichen Umständen: Problematisch bleibt nach Ansicht des bdo weiterhin, dass Kunden künftig nicht nur wegen außergewöhnlicher Umstände am Reiseziel, sondern auch wegen Umständen am Abreiseort oder Wohnort der Reisenden kostenlos stornieren können sollen. Man werde sich zusammen mit der IRU und verbündeten Touristik-Verbänden weiterhin klar gegen diese Regelung positionieren, so der bdo.

Das weitere Vorgehen sieht so aus, dass sich nun das EU-Parlament zu dem Entwurf der EU-Pauschalreiserichtlinie positionieren muss. Laut bdo, sei davon auszugehen, dass dies in der zweiten Jahreshälfte 2025 oder Anfang 2026 erfolgen wird. Im Januar 2025 wird Polen die EU-Ratspräsidentschaft übernehmen, erfahrungsgemäß werde das Land die bisherige Ratsposition übernehmen.

„Unklar ist, welchen Einfluss die Bundestagswahlen im Februar 2025 auf die Position Deutschlands haben werden“, so die Einschätzung des bdo. Hier könne es je nach Ausgang der Wahlen zu einem Positionswechsel hinsichtlich der EU-Pauschalreiserichtlinie kommen. Derzeit ist davon auszugehen, dass die neuen EU-Regelungen nach einer Übergangsfrist für die nationale Umsetzung frühstens Ende 2027 in Deutschland in Kraft treten werden.

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