Nach Monaten des Berufsverbotes kann die Bustouristik zwar langsam ihr Geschäft wieder aufnehmen, doch wird dieser Neustart deutlich erschwert, wie eine aktuelle Umfrage des Bundesverbands deutscher Omnibusunternehmer (bdo) zeigt. Trotz ausgefeilter Hygienekonzepte, stetiger Planung von neuen Reisekonzepten und vieler weiterer Bemühungen seitens der Unternehmen werde die Wiederaufnahme der Geschäftstätigkeit aufgrund der unterschiedlichen Corona-Schutzverordnungen der Bundesländer „massiv erschwert“, kritisiert der bdo.
Anhand der bdo-Umfrage zum Restart der Reisebusbranche zeigt sich, dass 90,5 Prozent der befragten Unternehmen keine Praktikabilität in der Wiederaufnahme des Reisebusgeschäfts sehen, solange bundeseinheitliche Regelungen fehlen. Eine Mehrheit der Befragten (56,6 Prozent) gibt an, dass sie bei weiteren regional unterschiedlichen Verordnungen ihre Betriebe nur zu 20 Prozent des Vorkrisen-Niveaus wieder hochfahren können. Das Verordnungs-Chaos führe zu einem deutschlandweiten Flickenteppich, welcher weder für Unternehmen noch Endkunden nachvollziehbar sei.
Nutzen von Kontaktnachverfolgungs-Apps zweifelhaft
An eine Geschäftswiederaufnahme zwischen 20 bis 50 Prozent des Vorkrisen-Niveaus glauben nur 34 Prozent der Befragten und gerade mal ein Prozent der Umfrageteilnehmer kann sich vorstellen, innerhalb dieses „Flickenteppichs“ wieder annähernd dasselbe Geschäftsniveau wie zur Vorkrisen-Zeit zu erreichen.
Bei diesen Aussichten ist laut bdo nachvollziehbar, warum auch 56,3 Prozent der Umfrageteilnehmer von der bdo-Umfrage des Monats Mai zurzeit keinen Nutzen in der Verwendung von Kontaktnachverfolgungs-Apps unter den derzeitigen Betriebseinschränkungen sehen. Nicht nur die betrieblichen Einschränkungen sind ein starkes Hindernis für die Nutzung von Kontaktnachverfolgungs-Apps. Zudem gaben 48,1 Prozent der Befragten an, dass es nach wie vor an ausreichenden Informationen über solche Apps seitens der Landesregierungen mangelt und immerhin 26,8 Prozent kritisieren die mangelhafte finanzielle Unterstützung bei der Implementierung dieser Kontaktnachverfolgungsmöglichkeit.