Ab sofort ist in der Türkei das Qualmen in allen öffentlichen Gebäuden, Verkehrsmitteln und Einkaufszentren sowie in Sportstadien und Krankenhäusern verboten, meldet der ADAC. Für die Gastronomie gilt noch eine Schonfrist bis Ende Juni 2009. Danach müssen die Glimmstängel auch in den geschlossenen Räumen von Restaurants, Bars und Diskotheken ausbleiben. Als geschlossene Räume gelten dabei auch Außenbereiche, die mit einem Sonnenschutz überdacht sind.
Türkei beschließt Rauchverbot

Schonfrist für die Gastronomie.