Demnach gilt ab September 2017 eine ZCR-Umweltzone in Lille. Die genauen Anforderungen sind bislang jedoch noch nicht bekannt. Seit dem 5. Juli 2017 besteht bereits eine ZPA-Luftschutzzone für den Großraum Lille. Bei aktiver-Luftschutzzone dürfen nur Fahrzeuge mit Crit’Air Vignetten E, eins, zwei, drei und vier die Straßen befahren. Fahrzeugen der Klasse fünf, diese entsprechen einer Erstzulassung vor dem 1. Oktober 2006, ist das Befahren der Straßen dann untersagt.
Paris hat als erste Stadt eine ZCR-Umweltzone eingeführt. Zusätzlich gilt seit Anfang 2017 auch die ZPA bei Überschreitung von Emissionsgrenzwerten. Zum 1. Juli 2017 wurden die Vorgaben der ZCR-Umweltzonen nochmals verschärft. Fahrzeugen mit Crit’Air Plakette fünf (entspricht Euro 3) wird die Einfahrt untersagt. Bei aktiver ZPA-Luftschutzzone dürfen im Großraum Paris keine Fahrzeuge schlechter als Crit’Air Plakette fünf die Straßen befahren.
In Straßburg wird ab September 2017 eine ZCR-Umweltzone eingeführt. Nähere Informationen liegen hierzu bislang nicht vor. Zum 1. November 2017 wird zusätzlich eine ZPA-Luftschutzzone aktiv, sobald gewisse Emissionsgrenzwerte überschritten werden. Mittels eines alternierenden Fahrverbots dürfen dann Fahrzeuge der Klassen vier und fünf aufgrund der letzten Ziffer ihres Nummernschildes nur entweder an geraden oder ungeraden Tagen fahren.
Außerdem existieren unverändert in Grenoble und Lyon weitere Umwelt- und Luftschutzzonen.
Zum Hintergrund: Die ZCR-Umweltzone (französisch: Zones à Circulation Restreinte) sind Umweltzonen, die ständig gelten. Sie werden vorwiegend im Zentrum einer Stadt eingeführt. Die ZCR-Zonen (französisch: Zones de protection de l’air) sind die Luftschutzzonen, die nicht dauerhaft gelten und Kommunen und Großgemeinden betreffen. Die Crit’Air Vignette gilt für beide Zonenarten. Sie unterscheidet in sechs Kategorien alte, umweltverschmutzende Fahrzeuge von den neuen und umweltfreundlichen Fahrzeugen. (ts)