Bisher musste die Anmeldung zur Sozialversicherung nach § 28a SGB IV erst mit der ersten Lohn- und Gehaltsabrechnung beziehungswiese spätestens sechs Wochen nach Beginn der Beschäftigung abgegeben werden. Bei Kontrollen gegen Schwarzarbeit führte das häufig dazu, dass der Status eines Beschäftigten nicht geklärt werden konnte. Die Sofortmeldung soll mindestens den Namen des Beschäftigten, die Versicherungsnummer, die Betriebsnummer des Arbeitgebers und den Tag der Beschäftigungsaufnahme erhalten. Ab 1. Januar 2009 müssen zudem die Beschäftigten im Personenbeförderungsgewerbe ihre Ausweispapiere mitführen und bei einer Kontrolle vorlegen. Die Arbeitgeber müssen ihre Mitarbeiter einmalig schriftlich über die neue Mitführungs- und Vorlagepflicht belehren. Dieser Nachweis muss aufbewahrt werden. Dafür muss ab 1. Januar 2009 nicht mehr der Sozialversicherungsausweis mitgeführt werden.
Änderung bei der Melde- und Mitführungspflicht
Ab 1. Januar 2009 müssen Arbeitgeber des Personenverkehrs, des Gaststätten- und Beherbergungsgewerbes, des Transport- und Logistikgewerbes und sechs weiterer Branchen ein Arbeitsverhältnis spätestens am ersten Arbeitstag bei der Deutschen Rentenversicherung anmelden.