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Alleinhaftung nach Verstoß gegen Rechtsfahrgebot

24.10.2019 10:20 Uhr
Alleinhaftung nach Verstoß gegen Rechtsfahrgebot
© Foto: Ralf Gosch/stock.adobe.com

Gerät jemand in den Gegenverkehr, haftet er – und zwar allein. Das musste der Fahrer eines Wohnmobils zur Kenntnis nehmen, als er mit einem Lkw kollidierte.

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Das war im Fall passiert: Ein Wohnmobil geriet auf einer Landstraße in den Gegenverkehr und stieß mit einem Lkw zusammen. Die Versicherungen der Unfallteilnehmer zahlten jeweils die Hälfte des Schadens. Der Lkw-Fahrer wollte das nicht auch sitzen lassen: Er wolle seinen gesamten Schaden ersetzt haben, forderte er, schließlich habe er die Kollision nicht verhindern können, obwohl er ausgewichen sei.

Vor Gericht bekam der Lkw-Fahrer Recht. Der Fahrer des Wohnmobils sei allein schuld am Unfall. Er habe gegen das „grundlegende und wichtige“ Rechtsfahrgebot verstoßen. Das sei so gravierend, dass die Betriebsgefahr des anderen Unfallbeteiligten zurücktrete – auch wenn diese bei einem Lkw größer sei als bei einem Wohnmobil.

Landgericht Itzehoe

Aktenzeichen 3 O 41/19

(tc)

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