Die Vereinten Nationen (UN) haben verbindliche internationale Regeln für das automatisierte Fahren auf Level 3 verabschiedet. Darüber berichtete die Zeitschrift Autohaus in ihrer Onlineausgabe. Die nun beschlossenen Vorgaben würden insbesondere Klarheit darüber schaffen, wie beim autonomen Fahren die Übergabe des Steuers zwischen Fahrer und Computer ablaufen muss. Die Regelung sollen laut Beschluss im Januar 2021 in Kraft treten.
Die Level-3-Technik erlaubt es Fahrern, dauerhaft das Steuer loszulassen. Dennoch müssten Fahrer jederzeit bereit sein, in das Fahrgeschehen einzugreifen. Autopilotsysteme, die das selbstständige Spurhalten erlauben, sollen nun künftig auf Straßen zugelassen sein, die für den Fußgänger- und Radfahrverkehr gesperrt sind, berichtet autohaus.de mit Verweis auf die UN. Zusätzlich müssten beide Fahrtrichtungen räumlich voneinander getrennt sein.
Auch für die umgekehrte Übergabe des Steuers – also von der Maschine zum Menschen – verabschiedete die UN nun klare Vorgaben: So müssten zu diesem Zeitpunkt beispielsweise Unterhaltungsprogramme auf den Bordinstrumenten automatisch gestoppt werden. Zudem müsse das Fahrzeug im Notfall selbstständig anhalten können, falls der Mensch die Kontrolle nicht wie vorgesehen übernimmt. Vorgeschrieben sei auch ein Fahrtenschreiber, der die Betriebsdaten des Fahrzeugs speichert – nicht zuletzt deshalb, damit bei einem Unfall die Schuldfrage eindeutig geklärt werden kann.
Neuer Schwung für das autonome Fahren?
Die neue Regelung könnte der Entwicklung autonomer Fahrfunktionen neuen Schwung geben, berichtet die Zeitschrift Autohaus. Bislang sei das automatisierte Fahren auf Level 3 zwar technisch möglich, werde aber aufgrund der unklaren Regularien praktisch nicht genutzt.