Baden-Württembergs Verkehrsminister Winfried Hermann (Grüne) musste einige seiner Ziele in den Eckpunkten zum Landeskonzept Mobilität und Klima abschwächen, wie die „Deutsche Presse-Agentur“ in Stuttgart erfuhr. Zudem ist im Doppelhaushalt 2023/2024 ist – nach jetzigem Stand – die notwendige Anschubfinanzierung für die sogenannte Mobilitätsgarantie nicht enthalten. Dem Vernehmen nach wären etwa 120 Millionen Euro im Jahr nötig, um Hermanns Pläne für einen massiven Ausbau des ÖPNV auch auf dem Land wie geplant bis 2026 voranzubringen. Hintergrund ist allerdings auch, dass das Land das 49-Euro-Ticket im Regionalverkehr mitfinanzieren muss.
Klimaschützer und die SPD-Opposition kritisierten den Kurs der grün-schwarzen Koalition in der Verkehrspolitik. „Wenn das Land noch nicht einmal überprüfbare Ziele benennt, kann niemand daraus wirksame Maßnahmen entwickeln“, sagte BUND-Landeschefin Sylvia Pilarsky-Grosch der dpa. Für die SPD sagte Hans-Peter Storz: „Wer die Zahl der Fahrgäste in Bussen und Bahnen verdoppeln will, müsste irgendwann damit anfangen, mehr Züge zu bestellen und die Verkehrsverbünde in die Lage zu versetzen, mehr Busse zu beschaffen.“ Doch Hermann bekomme vom grünen Finanzminister Danyal Bayaz nicht das nötige Geld und die CDU verwässere die Zielvorgaben. „Und der Ministerpräsident schaut desinteressiert zu“, sagte Storz mit Blick auf Winfried Kretschmann (Grüne).
Hermann will an den Zielen festhalten
Minister Hermann selbst will an seinen ehrgeizigen Zielen festhalten und sie weiterverfolgen. So sei die Mobilitätsgarantie eines der wichtigsten Vorhaben im Verkehrsbereich und habe „Leitbildcharakter“. Zur Finanzierung wollte sich das Ministerium nicht äußern, „da die Haushaltsberatungen im Landtag noch nicht abgeschlossen sind“.
Die im Koalitionsvertrag geplante „Mobilitätsgarantie“ sieht vor, dass alle Orte in Baden-Württemberg von 5 Uhr früh bis Mitternacht mit dem ÖPNV erreichbar sein sollen. Eigentlich will das Land es bis 2026 schaffen, dass im ländlichen Raum in den Hauptverkehrszeiten der Halbstundentakt gilt und im Ballungsraum der Viertelstundentakt. In der zweiten Stufe bis 2030 soll dann den ganzen Tag gelten, dass im Ballungsraum der Viertelstundentakt gefahren wird und im ländlichen Raum der Halbstundentakt. Um das Vorhaben zu finanzieren, will Hermann unter anderem den Kommunen die Möglichkeit geben, eine Nahverkehrsabgabe einzuführen.