Die Financial Times Deutschland titelte am 19. November „Bahn streikt, Bus darf nicht fahren“ und berichtete über den Paragrafen 13 des Personenbeförderungsgesetzes, nach dem Busse Strecken nicht bedienen dürfen, die von der Bahn befahren werden. Eine Ausnahme sei nur erlaubt, wenn der Parallelverkehr eine wesentliche „Verbesserung der Verkehrsbedienung“ mit sich bringe. Dabei reiche jedoch bereits ein Einspruch der Bahn, um eine Linienverbindung zu verhindern. Ob diese Regelung kippt stehe noch nicht fest. Nur die FDP wolle uneingeschränkt für mehr Wettbewerb zwischen Bahn und Bus sorgen, so die Zeitung. „Monopol im Fernverkehr“ lautete die Überschrift eines Artikels der Berliner Zeitung vom 19. November. Im Vordergrund standen dabei die Bus-Schnäppchen von Berlin Linien Bus, die gerade in der Zeit des Bahn-Streiks sehr gefragt waren. Das Unternehmen befährt trotz des Bahn-Monopols unter anderem die Strecke Berlin-Hamburg. Möglich mache dies der Sonderstatus der Hauptstadt, so die Zeitung. In der Zeit der deutschen Teilung sollte Westberlin auch mit Bussen verbunden werden, die Bürger wollten nicht von der Reichsbahn der DDR abhängig sein. Nach der Wiedervereinigung wurde diese Sonderreglung übersehen und beibehalten. Links zu den Artikeln: http://www.ftd.de/politik/deutschland/:Bahn%20Bus/281020.html http://www.berlinonline.de/berliner-zeitung/print/wirtschaft/702965.html
Bahn-Monopol in der Tagespresse
Deutsche Tageszeitungen haben in dieser Woche erneut das Monopol der Bahn im Fernlinienverkehr zum Thema gemacht.