Ab dem 1. Januar 2020 greift diese Vorschrift für alle Fernbusse auf Deutschlands Straßen. CheckMyBus hat sich deswegen dem Thema „Barrierefreiheit im Fernbus“ gewidmet.
Fernbus-Reisen quer durch Deutschland und Europa seien zwar auch für behinderte Fahrgäste möglich, doch gelte es, sich vorher genau zu informieren. Unklare Gesetzestexte und mehrjährige Übergangsphasen führten dazu, dass jeder Fernbus-Anbieter aktuell unterschiedlich mit der Beförderung von behinderten Fahrgästen umgehe. Einige Busunternehmen wie der französische Fernbus-Anbieter Ouibus betrieben eine barrierefreie Flotte, in der jedes Fahrzeug über einen Rollstuhlstellplatz verfüge. Andere Unternehmen, wie beispielsweise Megabus, würben mit einem barrierefreien Gesamtnetz: Zwar verfüge nicht jeder Fernbus des Anbieters über einen Rollstuhlstellplatz, doch könne grundsätzlich jede Strecke gebucht werden. Werde die Fahrt einige Tage im Voraus angemeldet, garantiere der Anbieter, ein Fahrzeug mit Rollstuhlstellplatz auf der gewünschten Fahrt einzusetzen.
Ein weiteres Problem besteht laut CheckMyBus in der Kompatibilität der Rollstühle mit den dafür vorgesehenen Anbringungen im Fernbus. Rollstühle müssten bestimmte DIN-Normen erfüllen, um für den Transport im Fernbus zugelassen zu sein. Der bdo Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer geht davon aus, dass lediglich 20 Prozent der Rollstühle in Deutschland diese Auflagen erfüllen.
Der Mehraufwand vor der Buchung gehe für behinderte Fahrgäste außerdem noch mit weiteren infrastrukturellen Hürden einher. Nur sehr wenige Busbahnhöfe und Haltestellen seien barrierefrei ausgestattet und erschwerten die Reise dadurch bereits vor dem Einstieg in den Fernbus. Laut einer Aufzählung der europäischen Kommission sind in Deutschland (Stand: Februar 2015) lediglich die Busbahnhöfe in Hamburg und Mannheim barrierefrei ausgestattet. Zum Vergleich: In Rumänien finden sich 87 als barrierefrei eingestufte Haltestellen; in Italien, Österreich und Polen hingegen keine einzige, erklärt CheckMyBus.
Den Mehraufwand und die weiteren Hürden versuchten einige Fernbus-Anbieter dem gesetzlichen Nachteilsausgleich folgend durch Behindertenrabatte zu entschädigen. Eine Begleitperson dürfen Schwerbehinderte mit mindestens 50 GdB bei allen deutschen und zahlreichen internationalen Fernbus-Anbietern kostenlos mitnehmen, teilt CheckMyBus mit. Der Sitzplatz für den Mitreisenden könne meist einfach während der Buchung reserviert werden. Ein Blindenführhund dürfe ausnahmslos bei allen Anbietern mit an Bord. In Sachen Preis gebe es starke Unterscheide in der Branche – mal reisten Schwerbehinderte pauschal zum halben Preis, mal gebe es überhaupt keinen Rabatt. (ah)