Der Vorstand des Bundesverbandes Deutscher Omnibusunternehmer (bdo) hat sich intensiv mit den Vorschlägen des VDV, des Deutschen Städtetages und anderen Vertretern der kommunalen Verkehrsbranche zur Änderung des Personenbeförderungsgesetzes auseinandergesetzt.„Wir haben nicht den Eindruck, dass sich VDV und andere Befürworter von PBefG-Änderungen noch an den 2012 mit allen Beteiligten ausgehandelten Kompromiss gebunden fühlen“, sagte Präsident Steinbrück. „Man kann sich nicht gleichzeitig zum aktuellen PBefG bekennen und Änderungen fordern, denn keinesfalls handelt es sich bei den Vorschlägen des VDV um „leichte Präzisierungen“. Im Gegenteil werden die in § 13 Abs. 2 a PBefG abschließend geregelten sog. Kernanforderungen zur Unterscheidung zwischen eigenwirtschaftlichen und gemeinwirtschaftlichen Verkehren angegriffen. Dies sei jedoch kein „minimal invasiver Eingriff, sondern eine Operation am offenen Herzen“, sagte Steinbrück weiter.
Überhaupt kein Verständnis habe der bdo für die Initiative des VDV, der sich bereits einige Bundesländer angeschlossen haben, die noch in dieser Legislaturperiode den seit Bestehen des PBefG verankerten Vorrang eigenwirtschaftlicher Verkehre aus dem Gesetz kegeln wollen, obwohl der gesetzlich vorgesehene Evaluationsbericht noch gar nicht auf dem Tisch liegt, sagte Steinbrück weiter. Der Bericht werde zeigen, dass es der Mittelstand ohnehin schon schwer genug mit den Rahmenbedingungen hat. Aufgrund der Weigerung vieler Aufgabenträger, allgemeine Vorschriften zu erlassen, sei die eigenwirtschaftliche Verkehrserbringung seit Inkrafttreten des PBefG erheblich geschrumpft. Während kommunale Unternehmen unter das Dach der Direkt- und Inhouse-Vergaben schlüpfen und sich damit jeglichem Wettbewerb entziehen, werden kleine und mittlere Unternehmen gnadenlos in einen Preiswettbewerb geschickt. Nur vier Prozent aller Direktvergaben gehen an kleine und mittlere Unternehmen.
Der bdo sieht vor diesem Hintergrund durchaus Verbesserungspotential beim PBefG. Dies habe er im Rahmen seiner Stellungnahme zum Evaluationsbericht der Bundesregierung bereits deutlich gemacht. Neben der verbindlichen Verpflichtung, bei sozialpolitisch vorgegebenen Tarifabsenkungen allgemeine Vorschriften zu erlassen, gehört hierzu auch eine gesetzliche Verankerung von sogenannten KMU-Vergaben an kleine und mittlere Unternehmen, die dann zum Tragen kommen muss, wenn sich der Aufgabenträger gegen ein Wettbewerbsmodell entscheidet. „Auf keinen Fall“, so Steinbrück „darf es in Zukunft so bleiben, dass kommunale Unternehmer flächendeckend Inhouse- und Direktvergaben erhalten und gleichzeitig die bisher eigenwirtschaftlich erbrachten Leistungen der privaten mittelständischen Unternehmen in einen ruinösen europaweiten Preiswettbewerb mit offenem Ausgang und bestenfalls Subunternehmerdasein überführen.“ Steinbrück sagte weiter: „Wenn schon Direktvergaben, dann aber auch bitte schön gleiches Recht für alle.“
Viele in den bdo-Landesverbänden organisierte Familienbetriebe sind bereits vom Markt verschwunden oder stehen unmittelbar vor dem Aus. Der bdo sieht daher vor diesem Hintergrund durchaus Anpassungsbedarf beim PBefG, hält sich aber zum jetzigen Zeitpunkt an den Kompromiss aus 2012 gebunden. Eine erneute PBefG-Diskussion müsse fair und offen auf Grundlage der Evaluation geführt werden. „Die vorliegenden Änderungsanträge kommen zur Unzeit“, so Steinbrück. Der bdo appelliert daher eindringlich an Bund und Länder, den PBefG-Kompromiss nicht in einem „Hau-Ruck-Verfahren“ aufzukündigen, sondern alle Beteiligten an einen Tisch zu holen. „Wir sind fest überzeugt“, sagte Steinbrück, „dass dann deutlich wird, dass es sich bei dem von VDV und kommunalen Spitzenverbänden gezeichneten Schreckensszenario einer „Zwangs-privatisierungen durch die Hintertür“ lediglich um die Reaktion privater Busunternehmen auf die zunehmende Kommunalisierung des ÖPNV handelt.“ Eine Lösung der bestehenden Probleme im Markt könne nur im Miteinander der Beteiligten gefunden werden, betont der bdo. (bu)