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bdo begrüßt Urteil zur gewerbesteuerlichen Hinzurechnung

09.10.2018 14:00 Uhr
bdo begrüßt Urteil zur gewerbesteuerlichen Hinzurechnung
© Foto: bdo

Der Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer (bdo) sieht den aktuellen Richterspruch des Finanzgerichts Düsseldorf als gute Entscheidung für das private Busgewerbe.

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Das Urteil zeige auf, dass die vielfach vom Verband beklagte exzessive Auslegung der bestehenden Vorschriften durch Steuerbehörden auf juristischem Weg in sachlicher Weise beendet werden kann. Bdo-Hauptgeschäftsführerin Christiane Leonard machte deutlich, dass es für die Branche darum gehe, den Blick auf die tatsächlichen aktuellen Probleme der privaten Busunternehmen zu richten. „Wir freuen uns über die Bestätigung unserer Einschätzung dieser juristischen Sachfrage und damit einhergehend über positive Signale für die betroffenen Unternehmen in unserer Branche“, erklärte Leonard. „Die verhandelte Frage kann und muss vor Gerichten sachlich geklärt werden. Wir begleiten den juristischen Verlauf weiter, hoffen aber, dass in der Öffentlichkeit nun wieder mehr Raum und Zeit für die wirklich wichtigen politischen Sachfragen bleibt, die den Mittelstand im Busgewerbe betreffen. An erster Stelle ist hierbei das Mobility Package der Europäischen Kommission zu nennen, das den gesamten Verkehrssektor in Europa in allen Bereichen berühren und verändern wird. Hier zeichnen sich aktuell tatsächlich große Herausforderungen für die mehr als 3.600 Unternehmen der Reisebusbranche in Deutschland ab, die ich vertrete und für die ich mich in Berlin wie in Brüssel und Straßburg engagiere. Es drohen aktuell deutlich verschlechterte Rahmenbedingungen auf EU-Ebene – sei es bei Entsendung oder Lenk- und Ruhezeiten.“

Aus Sicht des bdo hat das aktuelle Urteil zur gewerbesteuerlichen Hinzurechnung beim Hoteleinkauf zwar eine deutliche Signalwirkung, der Richterspruch stelle jedoch nicht eine maßgebliche Entscheidung dar, die Rechtssicherheit und das Ende exzessiver Steuerbelastungen für Busunternehmen mit sich bringt. Dafür müsse das Urteil des Bundesfinanzhofs in München abgewartet werden, das für 2019 erwartet wird. (ts)

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