Der Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmen (bdo) hat erneut kritisiert, dass im Busbereich verbundene Unternehmen und Mischbetriebe aufgrund EU-Recht von Überbrückungshilfen in weiten Teilen ausgeschlossen sind. Die bestehenden Überbrückungshilfen seien damit für rund 80 Prozent der mittelständischen Busunternehmen nicht zugänglich, so der Verband. Die Busunternehmen in Deutschland leiden erheblich unter den wirtschaftlichen Folgen der Pandemie, wobei die Situation in der Bustouristik und im Fernlinienverkehr laut bdo besonders dramatisch ist.
Mit dem starken Anstieg der Inzidenzzahlen ist die Reisebranche seit Oktober 2020 wieder komplett eingebrochen, insbesondere das Hauptgeschäft mit Weihnachtmärkten und Skireisen. Die Busunternehmen mussten einerseits bereits geleistete Zahlungen ihrer Kunden rücküberweisen, andererseits jedoch die Stornogebühren der Hotels von bis zu 90 Prozent selbst tragen. Die Einnahmen in der Bustouristik seien durch Schließungsanordnungen und Kontaktbeschränkungen dramatisch eingebrochen.
Spartenbetrachtung bei den Busunternehmen zulassen
Der Bund müsse bei den Überbrückungshilfen nachsteuern und eine Spartenbetrachtung bei den Busunternehmen zuzulassen, die nachweislich ÖPNV und Touristik betreiben. Durch EU-Recht ist es untersagt, Erlöse aus dem Bereich des staatlich regulierten ÖPNV auf die privatwirtschaftliche Touristik zu übertragen. Bezogen auf das gesamte Betriebsergebnis erfüllen Mischbetriebe damit nicht die für die Überbrückungshilfen notwendige Antragsvoraussetzung von 30 Prozent coronabedingtem Umsatzeinbruch.
Es sei daher wichtig, dass „die von der EU-Verordnung 1370/2007 vorgeschriebene Spartenbetrachtung auch für die Bewertung der Umsatzeinbrüche herangezogen wird, damit alle mittelständischen Busunternehmen mit coronabedingten Umsatzeinbrüchen die dringend benötigten Überbrückungshilfen auch beantragen können“ sagte bdo-Hauptgeschäftsführerin Christiane Leonard. „Darüber hinaus müssen die Antragsvoraussetzungen endlich praxisnah und unbürokratischer gestaltet werden.“