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Corona: Aufstockung des Kurzarbeitergeldes wird verlängert

09.12.2021 15:21 Uhr
Corona: Aufstockung des Kurzarbeitergeldes wird verlängert
Die Regierungskoalition will die Aufstockung des Kurzarbeitergeldes verlängern
© Foto: Gina Sanders/Fotolia

Der bdo begrüßt die von der Regierungskoalition verlängerte Aufstockung des Kurzarbeitergeldes und fordert die volle Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge.

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In den letzten Wochen habe sich die wirtschaftliche Situation der Busunternehmen aufgrund der staatlichen Maßnahmen zu Kontaktbeschränkungen erneut massiv verschlechtert, berichtet der Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer (bdo). Da sich viele Beschäftigte der Busbranche seit vielen Monaten in Kurzarbeit befinden, hatte sich der Verband für die Verlängerung der Kurzarbeiterregelungen bis Ende März 2022 ausgesprochen. Zwar wurde diesem Wunsch bereits bei den Bund-Länder-Beratungen entsprochen, allerdings drohte die Kürzung der Leistungsätze auf 60 Prozent.

„Die Beibehaltung der erhöhten Kurzarbeit-Leistungssätze ab 1. Januar 2022 ist dringend geboten, damit die Beschäftigten auch weiterhin abgesichert sind“, betonte bdo-Präsident Hülsmann deshalb in einem Brandbrief an Bundesarbeitsminister Hubertus Heil, mit dem er die verlängerte Aufstockung des Kurzarbeitergeldes, aber auch die volle Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge gefordert hatte.

Die Ampel-Fraktionen haben nun angekündigt, die Anhebung des Kurzarbeitergeldes auf den Weg zu bringen. Dafür ist noch ein entsprechender Änderungsantrag im Zuge der Beratungen über das Gesetz zur Corona-Impfprävention nötig. Die Anhebung des Kurzarbeitergeldes soll damit stufenweise auf bis zu 87 Prozent der Nettoentgeltdifferenz erfolgen. Ab dem vierten Bezugsmonat werden 70 Prozent der Nettoentgeltdifferenz gezahlt und ab dem siebten Bezugsmonat 80 Prozent, mit Kind 87 Prozent.

Offen bleibt, ob die Sozialbeiträgen weiterhin zu 100 Prozent erstattet werden

Die Regeln werden für Beschäftigte gelten, die bis zum 31. März 2021 einen Anspruch auf Kurzarbeitergeld hatten. Außerdem werden Beschäftigte, die seit April 2021 erstmalig in Kurzarbeit gegangen sind, für den Zeitraum von Januar bis März 2022 einen Anspruch auf die erhöhten Leistungssätze erhalten.

„Kurzarbeit bedeutet für die Beschäftigten teilweise einen existenziellen Einkommensverlust. Für die Unternehmen bedeutet eine Verschlechterung der Kurzarbeiterregelungen hingegen Personalverlust und Stellenabbau. Offen bleibt leider, ob die Arbeitgeber bei den Sozialbeiträgen weiterhin zu 100 Prozent entlastet werden. Der bdo wird sich dafür einsetzen, dass die Bundesregierung auch an dieser Stelle nachschärft“, sagte Hülsmann abschließend.

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