Das geänderte Fahrpersonalgesetz wird in diesem Monat in Kraft treten. Es ist davon auszugehen, dass der Bundesrat in seiner Sitzung am 8. Juni keine Beanstandungen haben wird. Der Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer (bdo) weist auf die neuen Regelungen hin: Die Aufbewahrungsfrist für Schaublätter und digitale Daten dürfte ein Jahr betragen und nicht wie bisher zwei Jahre. Dies sei auf den massiven Protest des bdo und der Landesverbände zurückzuführen. Erfolgreich waren die Verbände auch hinsichtlich der Löschungsverpflichtung, die eingeschränkt wird. Der Unternehmer hat demnach die Daten zu löschen, soweit er nicht aufgrund anderer Vorschriften zur Speicherung und Aufbewahrung verpflichtet ist. Entsprechend der EU-Vorgabe wird die Haftung für Verstöße innerhalb einer Beförderungskette auch auf Reiseveranstalter ausgedehnt. Der gesetzliche Bußgeldrahmen bleibt unverändert. Die Obergrenze für Ordnungswidrigkeiten beträgt 5.000 beziehungsweise 15.000 Euro.
bdo: Fahrpersonalgesetz kommt im Juni
Aufbewahrungsfrist ein Jahr, gesetzlicher Bußgeldrahmen bleibt unverändert