„Das PBefG ist gut wie es ist. Richtig angewandt sorgt es für ein ausgewogenes Verhältnis zwischen kommunalen und privaten Unternehmen“, sagte Christiane Leonard, Hauptgeschäftsführerin des Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer (bdo). Die Welle der Direktvergaben an kommunale Unternehmen hat aus Sicht des bdo zu einer „erheblichen Störung des Gleichgewichts geführt“, weshalb der bdo angesichts von Kontroversen zwischen kommunalen und privaten Unternehmen – gemeinsam mit den vier großen bundesweit tätigen Busbetreibern an die Politik appelliert, Kommunalisierungs-Tendenzen im ÖPNV zu stoppen und die Soziale Marktwirtschaft zu erhalten.
Vor knapp zehn Jahren ist mit der Brüsseler Verordnung 1370/2007 der Grundstein für den aktuellen Ordnungsrahmen im ÖPNV gelegt worden. Direktvergaben waren dabei nur als Ausnahme gedacht. Der bdo kritisiert, dass die Möglichkeiten, die die EU-Verordnung und das Personenbeförderungsgesetz für mittelstandsfreundliche Vergaben bieten, vor Ort nicht gelebt werden.
Beim bdo-Expertenforum ÖPNV am 8. November in Berlin hatte der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesverkehrsministerium, Enak Ferlemann, noch einmal ausdrücklich den Vorrang eigenwirtschaftlicher Verkehre bekräftigt. Ferlemann selbst sagt, dass er nicht daran glaube, dass es in dieser Legislaturperiode zu Änderungen des PBefG kommen wird. Er kündigte an, dass der PBefG-Evaluierungsbericht, der Anfang 2017 erscheint, weitere Klarheit bringen werde. (bu)