Die Busbranche ist eine wichtige Säule der Verkehrswende und des Klimaschutzes, erklärt der Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer (bdo) in einem Brief, der unter anderem an Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer versendet wurde. Neben den Fragen zur Eindämmung des Coronavirus beschäftigen den bdo auch dessen wirtschaftliche Auswirkungen, ist in dem Brief zu lesen. Viele der fast 3.000 privaten kleinen und mittelgroßen Bus-Unternehmen seien durch die Krise massiv betroffen und in ihrer Existenz bedroht.
Es sei jetzt wichtig, dass Liquidität in den Unternehmen erhalten bleibt. Der bdo bittet daher stellvertretend für alle Busunternehmen, sich für folgende absolut notwendige Unterstützungsmaßnahmen einzusetzen:
1. Der ÖPNV ist ein essentieller Bestandteil der Daseinsfürsorge und systemrelevant. Ohne funktionierenden Nahverkehr mit Bussen ist es vielen Krankenschwestern und Pflegern, Polizistinnen und Polizisten sowie anderen kritischen Berufsgruppen oft nicht möglich, zur Arbeit zu kommen. Wir brauchen bundesweit einheitliche Regelungen, die den Beruf des Busfahrers als systemrelevant einstufen und entsprechend Kinderbetreuung garantieren.
2. Die Zahlungsfähigkeit vieler Busunternehmen ist bereits heute gefährdet. Um die Liquidität der Betriebe sicherzustellen, schlagen wir vor, die 45a Mittel zeitnah auszuschütten. Viele Bundesländer haben hier schon entsprechende Beschlüsse getroffen. Alle anderen sollten folgen.
3. Die Zahlungsfrist von Sozialversicherungsabgaben und Lohnsteuer, wie in der Vergangenheit wieder bis zum 15. des Folgemonats, beziehungsweise des übernächsten Monats für die Lohnsteuer zu ermöglichen. Verzicht auf Prognosen und Abschlagszahlungen, um auch den bürokratischen Aufwand gering zu halten.
4. Die Einführung einer Mehrwertsteuerreduzierung auf sieben Prozent für den gesamten Busreiseverkehr.
5. Bei Schulschließungen, Verkehrsreduzierungen beziehungsweise Verkehrseinstellungen bleiben die Vorhaltekosten der Unternehmen dieselben und lassen sich nicht reduzieren. Verkehrsleistungen im freigestellten Schülerverkehr, bei Subunternehmerleistungen sowie bei Bruttoverträgen ohne entsprechende Ausgleichsklausel dürfen nicht einfach ohne Bezahlung dieser Vorhaltekosten abbestellt werden, damit die Betreiber nicht ins Minus gehen. Daher müssen die Kosten durch die Aufgabenträger abgefedert werden, indem mindestens 60 % der Gesamtvergütung weitergezahlt werden.
6. Kurzarbeitergeld beantragen zu müssen, ist eine absolute Ausnahmesituation. Entsprechend kann es zu Missverständnissen und Fehlern beim Ausfüllen der Formulare kommen. Wir brauchen pragmatische Lösungen der Agenturen für Arbeit bei der Bearbeitung und Bewilligung des Kurzarbeitergeldes, um das Überleben der Unternehmen zu sichern.
7. Sollten Unternehmen Liquiditätshilfen und Überbrückungskredite von KfW und anderen Institutionen gewährt bekommen, darf dies nicht dazu führen, dass die Kreditlinien bei den Hausbanken aufgrund eines angenommenen höheren Ausfallrisikos gekürzt werden.
8. Einnahmeausfälle aufgrund fehlenden Fahrkartenverkaufs sowie Verkehrsreduzierung bei eigenwirtschaftlichen Verkehren müssen ausgeglichen werden.
9. Die Aufgabenträger müssen angehalten werden, auf Grund der Schultagereduzierung keine Reduzierungen beim Schülerfahrkartenankauf vorzunehmen, wenn Fahrten aufgrund des Coronavirus eingestellt werden. Fahrkarten sollten in gleichem Umfang weitergekauft werden, damit die Unternehmen keine unverschuldeten Einnahmeausfälle erleiden.
(ts)