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bdo: Statement zu EU-Beschlüssen

07.06.2018 11:40 Uhr
bdo: Statement zu EU-Beschlüssen
© Foto: bdo

Der Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer (bdo) lobt die neuesten Beschlüsse des Verkehrsausschusses (TRAN) des Europäischen Parlaments in den meisten Punkten als sinnvollen Fortschritt für die Fahrer in den privaten Busunternehmen.

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Mit seiner Kampagne „Wir wollen die Trennung“ hatte der bdo dafür geworben, die Besonderheiten des Personenverkehrs auch bei den Lenk- und Ruhezeitenregelungen sowie den Entsenderegelungen zu berücksichtigen. „Die Vorschläge der EU-Kommission hatten dies nicht ausreichend berücksichtigt“, erklärte Anja Ludwig, stellvertretende Hauptgeschäftsführerin des bdo. „Wir freuen uns daher sehr, dass die gewählten Vertreter des Volkes sich wirklich viel Zeit für Gespräche mit uns in Brüssel und Straßburg genommen haben, um hier eine wichtige Korrektur vorzunehmen.“

Gleichzeitig warnt der Verband vor den aktuellen Vorschlägen zu Lenk- und Ruhezeiten sowie zur Entsendung von Mitarbeitern aber auch vor zwei weitreichenden Fehlentwicklungen, die ebenfalls auf den Weg gebracht werden. „Jetzt ist das Bundesverkehrsministerium gefragt, die Langzeitüberwachung von Fahrern sowie zusätzliche komplizierte Restriktionen bei den Ruhezeiten in den nun anstehenden wichtigen Verhandlungen im Verkehrsministerrat zu verhindern“, erläuterte Ludwig abschließend.

Zum Hintergrund: Laut Beschluss des Verkehrsausschusses des Europäischen Parlaments soll es im Bereich der Lenk- und Ruhezeiten die Möglichkeit geben, die 45-minütige Pause flexibel zu gestalten. Die Anwendbarkeit der Zwölf-Tage-Regelung wird somit auf das Inland ausgeweitet. Zudem entsteht die Möglichkeit, die tägliche Schichtzeit zweimal wöchentlich um eine Stunde zu verlängern, um den Gegebenheiten der Bustouristik gerecht zu werden. Mit Blick auf die Entsendung von Mitarbeitern wurde die Argumentation des bdo berücksichtigt, sodass Transit- sowie grenzüberschreitende Verkehre aus den Entsendevorschriften ausgenommen sind. Kritisch sieht der bdo nach eigenen Angaben die vorgesehene Verpflichtung, den Ausgleich für eine reduzierte Wochenruhezeit an eine reguläre Wochenruhezeit anzuhängen. Auch die Ausweitung der Nachweispflicht des kontrollpflichtigen Zeitraums von derzeit 28 auf künftig 56 Tage stelle eine falsche Entscheidung dar.

Die vorliegenden Beschlüsse stellen laut bdo noch nicht geltendes Recht dar, sondern werden noch weitere Phasen der europäischen Gesetzgebung durchlaufen. (ts)

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