Das Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz soll um Regelungen zur Speicherung von Informationen über die Durchführung von E-Learning in Form des digitalen Unterrichts in synchroner und asynchroner Form in der Weiterbildung ergänzt werden, so der Entwurf der Bundesregierung, der Ende vergangener Woche zu nächtlicher Stunde im Bundestag auf der Tagesordnung stand. Mit ihrem Gesetzentwurf entspricht die Bundesregierung nach eigener Aussage einer Entschließung des Bundestages, der Änderungen im Berufskraftfahrerqualifikationsrecht gefordert hatte, „in der Regelungen über den Einsatz von E-Learning enthalten sind“.
Mit der Novellierung sollen die erforderlichen Rechtsgrundlagen zur Speicherung der Daten über E-Learning beziehungsweise digitalen Unterricht im Berufskraftfahrerqualifikationsregister geschaffen werden. Gleichzeitig will die Bundesregierung damit auch die Regelungen zum Beispiel über die Anerkennung und Überwachung von Ausbildungsstätten an die neuen Regelungen zum digitalen Unterricht anpassen. Darüber hinaus habe sich der Bedarf „datenschutzrechtlich gebotener Konkretisierungen“ im Zusammenhang mit der Übermittlung von Daten ergeben, die im Berufskraftfahrerqualifikationsregister gespeichert werden, heißt es in dem Entwurf.
Der Gesetzesentwurf wurde im Anschluss zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Verkehrsausschuss.
Kritik von der Union
Kritik kam unter anderem vom CDU-Bundestagsabgeordnete Henning Rehbaum. Der Abgeordnete begrüßte den Vorschlag, hält diesen aber für unzureichend, um das Problem des Fahrermangels zu lösen. Dass die „Weiterbildung für Fahrer jetzt auch digital möglich sein soll, das ist schön, aber bringt allein keinen einzigen weiteren Fahrer mehr auf die Straße“, schreibt Rehbaum auf seiner Website. „In Deutschland fehlen über 120.000 Lkw- und Busfahrerinnen und -fahrer und die Regierung muss dringend etwas dagegen tun“, so Rehbaum, der fortfährt: „Was die Ampel, oder das, was davon übrig bleibt, jetzt – nach drei Jahren – abgeliefert hat, ist ein Witz.“
Rehbaum fordert eine „ernsthafte und effiziente Verschlankung der Berufskraftfahrerausbildung“. In Deutschland dauere die Ausbildung „sechs Monate, im EU-Nachbarland Österreich nur sechs bis zehn Wochen“, so Rehbaum. Zudem brauche es eine unbürokratische Anerkennung von Fahrerqualifikationen aus Drittstaaten: „Diese Vorschläge haben wir als CDU/CSU schon 2022 eingebracht. Die Ampel hatte über zwei Jahre Zeit, das umzusetzen, hat aber nichts geliefert“, kritisierte Rehbaum.