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BGH bestätigt: WLAN-Hotspot-Anbieter haften nicht

31.07.2018 15:00 Uhr
BGH bestätigt: WLAN-Hotspot-Anbieter haften nicht
© Foto: georgejmclittle/stock.adobe.com

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat ein Gesetz bestätigt, das Anbieter offener WLAN-Hotspots vor Unterlassungsklagen bewahrt, wenn ihr Anschluss für illegale Uploads genutzt wird.

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Der BGH hat die gesetzliche Regelung von 2017, die die sogenannte Störerhaftung beendet, in wesentlichen Punkten für rechtens erklärt.  Anbieter offener WLAN-Hotspots sind demnach vor Unterlassungsklagen bewahrt, wenn ihr Anschluss für illegale Uploads genutzt wird.

Das neue Telemediengesetz, um das es dabei ging, sei mit dem Europarecht vereinbar, teilte der BGH mit. Geschädigte könnten WLAN-Betreiber immer noch gerichtlich zur Sperrung bestimmter Inhalte anhalten. Damit seien ihre Urheberrechte ausreichend geschützt, betonte das höchste deutsche Zivilgericht. (tc)

BGH, Urteil vom 26.07.2018, Aktenzeichen: I ZR 64/17

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