-- Anzeige --

Bitte Abstand halten

29.08.2020 10:03 Uhr | Lesezeit: 4 min
Bitte Abstand halten
© Foto: Frank-Peter Funke/Fotolia

Wer ist verantwortlich, wenn es zu einem Unfall mit einer Fahrzeugtür kommt? Der Fahrer, der zu dicht an den geparkten Autos vorbeifährt oder derjenige, der ohne Rücksicht auf den fließenden Verkehr aussteigen will? Darüber musste das Amtsgericht Frankenthal entscheiden.

-- Anzeige --

Im konkreten Fall hatte der Kläger sein Auto am rechten Fahrbahnrand der Wormser Straße in Frankenthal abgestellt. Als er die Fahrertür öffnete, kam es zur Kollision mit einem vorbeifahrenden Pkw. Dabei entstand am Fahrzeug des Klägers ein Gesamtschaden von rund 5.300 Euro. Zwischen den Parteien entbrannte schließlich ein Streit um die Frage, wie weit die Autotür geöffnet wurde und ob der Fahrer des passierenden Fahrzeugs die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beachtet hatte.

Nach Ansicht des Gerichts haben beide Beteiligte einen Fehler begangen. Der Kläger habe den Schaden durch seine Unachtsamkeit beim Ausstiegen aus dem Fahrzeug jedoch überwiegend selbst verschuldet. Vor allem das Vorrecht des fließenden Verkehrs in beiden Richtungen sei mit höchster Vorsicht zu beachten. Nur wer den Verkehr durch die Rückspiegel und falls nötig durch die Fenster genau beobachte und sicher sein könne, dass er keinen von rückwärts oder von vorn Kommenden gefährdet, dürfe die Autotür öffnen. Das Gericht war überzeugt, dass das Verhalten des Klägers diesen Anforderungen nicht entsprach.

Der Pkw-Fahrer, der mit der offenen Tür zusammenstieß, habe den Unfall allerdings mitverursacht, weil er zu nah an dem Auto des Klägers vorbeigefahren sei. Überholen dürfe nur, wer einen ausreichenden Seitenabstand zu anderen Verkehrsteilnehmern einhalte und den Überholten dabei nicht behindern, gefährden oder gar schädigen könne. Gleiches gelte für das Vorbeifahren an haltenden Fahrzeugen. Lediglich 35 Zentimeter Entfernung wie im Fall reichen dabei nicht aus.

Amtsgericht Frankenthal

Aktenzeichen 3c C 61/19

-- Anzeige --
-- Anzeige --
-- Anzeige --
-- Anzeige --

KOMMENTARE


SAGEN SIE UNS IHRE MEINUNG

Die qualifizierte Meinung unserer Leser zu allen Branchenthemen ist ausdrücklich erwünscht. Bitte achten Sie bei Ihren Kommentaren auf die Netiquette, um allen Teilnehmern eine angenehme Kommunikation zu ermöglichen. Vielen Dank!

-- Anzeige --

WEITERLESEN




NEWSLETTER

Newsletter abonnieren und keine Branchen-News mehr verpassen.


www.omnibusrevue.de ist das Online-Portal der monatlich erscheinenden Zeitschrift OMNIBUSREVUE aus dem Verlag Heinrich Vogel, die sich an Verkehrsunternehmen bzw. Busunternehmer und Reiseveranstalter in Deutschland, Österreich und der Schweiz richtet. Sie berichtet über Trends, verkehrspolitische und rechtliche Themen sowie Neuigkeiten aus den Bereichen Management, Technik, Touristik und Handel.