Wie der Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer (bdo) unter Berufung auf das BMVI berichtet, sei das Förderprogramm mit einem jährlichen Gesamtvolumen von fünf Millionen Euro zunächst auf fünf Jahre angesetzt. Förderanträge könnten ab dem 21. Januar 2019 gestellt werden.
Bei den förderfähigen Systemen handle es sich ausschließlich um Systeme mit Warnfunktion, die nicht aktiv in die fahrdynamischen Vorgänge eingreifen. Das Förderprogramm beziehe sich sowohl auf Nachrüstungen von bereits im Verkehr befindlichen Fahrzeugen als auch auf die Ausrüstung von Neufahrzeugen. Für die administrative Umsetzung des Förderprogramms sei das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) zuständig. Anträge für die Förderung können ab 21. Januar 2019 9.00 Uhr über das eService-Portal des BAG unter https://antrag-gbbmvi.bund.de/ gestellt werden.
Der bdo begrüßt nach eigenen Aussagen die Förderung von Abbiege-Systemen, die den Fahrer in häufig komplexen und unübersichtlichen Verkehrssituationen entlasten könnten. (ts)