Die Mitnahme von Schutzmasken in Fahrzeugen soll künftig zur Pflicht werden. Das bestätigte das Bundesverkehrsministerium (BMVI) am 25. September auf Anfrage der „Deutschen Presse-Agentur“ in Berlin. Zuvor hatte die Düsseldorfer „Rheinische Post“ über die Pläne berichtet. Demnach müssen Fahrzeugführer auch nach der Corona-Pandemie stets zwei Mund-Nase-Bedeckungen im Fahrzeug dabei haben. Geplant sei, dass die Masken künftig dem vorgeschriebenen Inhalt des Verbandkastens in Pkw, Lkw und Bussen hinzugefügt werden. Dies hatte nach Angaben des Ministeriums der Bundesverband Medizintechnologie vorgeschlagen.
Es sei beabsichtigt, die Vorgabe mit der nächsten Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung umzusetzen, schrieb das Verkehrsministerium. Wann genau die Änderung in Kraft treten könnte, sei aber noch unklar. Das Ministerium begrüße „eine schnelle geplante Umsetzung der Normenänderung“, hieß es dazu lediglich. Auch zur Frage nach möglichen Bußgeldern gibt es noch keine offiziellen Angaben. Bislang sind fünf Euro fällig, wenn die Erste-Hilfe-Ausrüstung im Auto fehlt oder unvollständig ist. Aus dem Bundesgesundheitsministerium hieß es auf Anfrage, dass man jede Maßnahme, die zum Infektionsschutz beitrage, grundsätzlich begrüße.