Busreisegäste, die gegen Corona geimpft oder von der Infektion mit dem Virus genesen sind, sollten nach Meinung der Gütegemeinschaft Buskomfort (gbk) von der Maskenpflicht befreit werden. Damit Busreiseveranstalter ohne Konflikte mit dem Datenschutz von ihrem Hausrecht Gebrauch machen und von den Kunden die Nachweise ihrer Immunisierung anfordern können, fordert die gbk vom baden-württembergischen Sozialministerium die Einführung einer optionalen 2-G-Regel.
Die Gütegemeinschaft begrüßte es, dass in Baden-Württemberg mittlerweile Busreisen unabhängig von den Inzidenzwerten mit voller Auslastung möglich sind. Gleichzeitig kritisierte der Verband, dass Touristen im Reisebus auch bei niedrigen Hospitalisierungsinzidenzen und einer geringen Belegung der Intensivbetten weiterhin eine Maske tragen müssen und damit vom Buchen einer Busreise abgehalten werden. In einem Schreiben an das baden-württembergische Sozialministerium fordert der gbk-Vorsitzende Hermann Meyering daher die Einführung einer optionalen 2-G-Regel, die in Hamburg bereits von der Gastronomie genutzt werden kann.
„Aufhebung des Maskenzwanges ist zu verantworten“
„Solange weder die Warn- noch die Alarmstufe ausgerufen werden muss, ist die Aufhebung des Maskenzwanges zu verantworten“, stellt Meyering in seinem Brief an das Ministerium fest. „Damit steigen die Chancen der Bustouristik, nach einer langen Phase pandemiebedingter Einkommensverluste endlich wieder kostendeckend arbeiten zu können.“ Und Busreisegäste können sich laut Meyering auf freiwilliger Basis weiterhin mit einer Maske vor der möglichen Infektion mit dem Corona-Virus schützen. Zudem werden die Kontaktdaten aller Reisegäste im Buchungsprozess erfasst, womit sie im Falle einer Infektion einfach nachzuverfolgen sind.