Mit dem Förderprogramm unterstützt das BMVI die Nachrüstung von Dieselbussen der Schadstoffklassen Euro 3, 4, 5 und EEV im Öffentlichen Personennahverkehr mit Systemen zur Abgasnachbehandlung. Dabei müssen die Busse aber überwiegend in einer der von Grenzwertüberschreitungen betroffenen Kommunen im ÖPNV eingesetzt werden. So soll die Stickoxidbelastung in diesen Kommunen reduziert werden. „ÖPNV-Busse legen täglich tausende Kilometer in den Kommunen zurück. Mit unserer neuen Förderrichtlinie unterstützen wir jetzt Verkehrsunternehmen finanziell, damit sie ihre Diesel-Busse mit Abgasnachbehandlungssystemen umweltfreundlicher machen. Schon bald wird die Luft in den Städten deutlich besser“, erklärt Bundesminister Andreas Scheuer.
Dass die Fahrzeuge wirksam und nach Vorschrift nachgerüstet werden, muss durch eine entsprechende Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) nachgewiesen werden.
Antragsberechtigt sind laut BMVI Gebietskörperschaften, Verkehrsverbünde sowie öffentliche und private Verkehrsunternehmen, die ÖPNV-Leistungen in einer der belasteten Kommunen erbringen. Die Fördersätze betragen entsprechend dem EU-Beihilferecht je nach Unternehmensgröße 40 bis 60 Prozent. Ein förderunschädlicher vorzeitiger Vorhabenbeginn ist bereits ab Inkrafttreten möglich.
Die Förderrichtlinie tritt am Donnerstag, den 29. März 2018, in Kraft und gehört zum „Sofortprogramm Saubere Luft 2017 – 2020“. (ts)