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Bundesrat beschließt neue Pauschalreiserichtlinie

24.07.2017 14:03 Uhr
Bundesrat beschließt neue Pauschalreiserichtlinie
© Foto: Rynio Productions/Fotolia

Der Verband Deutscher Omnibusunternehmer (bdo) informiert über die novellierte Pauschalreiserichtlinie, die am 1. Juli 2018 in Kraft treten wird.

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Demnach habe die Gesetzesänderung gravierende Auswirkungen auf die bdo-Reisebedingungen, da diese in der derzeitigen Form nur für Verträge gelten, die bis zum 30. Juni 2018 abgeschlossen werden. Allen Verträge, die ab dem 1. Juli 2018 0:00 Uhr geschlossen werden, müssten neue Reisebedingungen zugrunde gelegt werden. Der Zeitpunkt des Vertragsschlusses – nicht der Reisezeitraum – seien dabei ausschlaggebend.

Für den Internetbereich werden die Reisebedingungen am 30. Juni 2018 um Mitternacht geändert. Ab dann werden nur noch die neuen Reisebedingungen bei Neubuchungen angezeigt. Für den Printbereich bestehe allerdings bereits jetzt Handlungsbedarf. So müssten Kataloge und Printmedien mit Reiseangeboten, deren Verträge vor dem 1. Juli 2018 geschlossen werden, in den abgedruckten Reisebedingungen ein „Verfallsdatum“ bis 30. Juni 2018 enthalten. Zudem bedürfe es eines Hinweises im Katalog, was für Vertragsschlüsse ab dem 1. Juli 2018 gelte. Dieser Hinweis müsse außerdem durch eine Ankündigung, dass allen Verträgen, die nach dem 30. Juni 2018 geschlossen werden, neue Reisebedingungen zugrunde gelegt werden und dass diese ab einem bestimmten Stichtag angefordert werden können oder ab diesem Stichtag mit dem Katalog mittels Einleger ausgehändigt werden. (ts)

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