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Busförderung: Sachsen nimmt ländlichen Raum in den Blick

25.10.2023 08:55 Uhr | Lesezeit: 3 min
Linienbus_ZOB_Pirna_Sachsen
© Foto: VVO/Neumann

Mit einer neuen Förderrichtlinie will das Land Sachsen die Anschaffung von Bussen mit alternativen Antrieben unterstützen, dabei habe man besonders auch den ländlichen Raum im Blick, so die Landesregierung.

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Der Freistaat Sachsen hat eine neue Richtlinie zur Förderung von Bussen im ÖPNV – kurz RL Bus – aufgelegt. Im Förderjahr 2024 stehen dafür rund 55 Millionen Euro zur Verfügung. Ziel der RL Bus ist es, die Bedingungen im straßengebundenen ÖPNV mit Bussen im Freistaat Sachsen zu verbessern und den Anteil klimafreundlicher Busse zu erhöhen. Man wolle künftig „verstärkt klimafreundliche und barrierefreie Linienbusse und damit verbundene Infrastrukturprojekte“ fördern, so das Land. Verkehrsunternehmen und Kommunen würden damit insbesondere bei der Beschaffung von Batterie- und Wasserstoffbussen sowie der notwendigen Lade- und Betankungsinfrastruktur unterstützt.

„Mit der neuen Busförderrichtlinie wird die bisherige Fahrzeugförderung neu ausgerichtet. Wurden bisher überwiegend Dieselbusse gefördert, stehen nun saubere und emissionsfreie Antriebstechnologien im Mittelpunkt der Förderung“, sagte Landesverkehrsminister Martin Dulig (SPD). Dabei habe man auch den ländlichen Raum im Blick, in dem sich alternative Antriebstechnologien aufgrund der örtlichen Gegebenheiten und der besonderen betrieblichen Anforderungen derzeit noch nicht so gut einsetzen ließen wie in den Städten, sagte Dulig weiter. „Für eine Übergangszeit von zwei Jahren werden deshalb auch Überlandbusse mit Dieselantrieb gefördert. Unser Ziel ist eine erfolgreiche Antriebswende im sächsischen ÖPNV und dafür haben wir nun einen wichtigen Baustein zur Finanzierung geschaffen.“

Weitere Neuregelungen der RL Bus

Neben der klaren Ausrichtung auf klimafreundliche Antriebe bringt die RL Bus auch weitere Neuregelungen mit sich. So erfolgt die Fahrzeugförderung anders als bisher nicht mehr ausschließlich als Fahrzeugersatzbeschaffung. Das bedeutet, dass ein Verkehrsunternehmen nicht mehr ein Altfahrzeug aussondern muss, um die Förderung für ein Fahrzeug mit klimafreundlichem Antrieb zu erhalten. Damit wird die Einstiegshürde in die Förderung für viele Verkehrsunternehmen gesenkt und gleichzeitig der Ausbau des ÖPNV-Angebots gezielt vorangetrieben.

Darüber hinaus ist die Förderrichtlinie so konzipiert, dass sie mit der Bundesförderung des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr kombiniert werden kann. Bei erfolgreicher Kombination von Landes- und Bundesförderung können die sächsischen Verkehrsunternehmen laut der Landesregierung dann eine attraktive Gesamtförderung bei der Beschaffung von Biomethan-, Batterie- und Wasserstoffbussen generieren.

Neben der Förderung von Fahrzeugen und Lade- und Betankungsinfrastruktur sind auch der Neu- und Ausbau von Betriebshöfen und Werkstätten sowie die Beschaffung und Installation von digitalen Informations- und Kommunikationssystemen für eine intelligente Betriebssteuerung von Bussen förderfähig. Darüber hinaus umfasst die RL Bus auch die Förderung der Nachrüstung von Fahrzeugen mit digitaler und barrierefreier Ausstattung.

Das Sächsische Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr startet schnellstmöglich Anfang November einen ersten Förderaufruf. Sächsische Verkehrsunternehmen und Kommunen können ihre Förderanträge dann bis Mitte Dezember 2023 beim Landesamt für Straßenbau und Verkehr einreichen.

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