Die Länder Berlin, Bremen, Baden-Württemberg und Brandenburg hatten zudem noch am Vortag Hilfs- und Änderungsanträge eingebracht, mit dem Bestreben die Aufgabenträger zu stärken und eigenwirtschaftliche Verkehre zu behindern. Der Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer (bdo) äußerte sich hierzu kritisch: „Auch wenn der Bundesrat die kluge Entscheidung getroffen hat, eine schädliche Busmaut abzulehnen, bewerten wir die aus den Ländern eingeschlagene Richtung als bewusste Benachteiligung des privaten Omnibusgewerbes“, urteile Christiane Leonard, Hauptgeschäftsführerin des bdo. Viele der Änderungsanträge fanden eine Zustimmung im Plenum. Sie beinhalten unter anderem die Verbindlichkeit des Nahverkehrsplans in Form eines neuen Versagungsgrundes, was die Aufgabenträger zulasten eigenwirtschaftlicher Verkehre stärkt. Das Ermessen einer neutralen Genehmigungsbehörde werde zugunsten von Aufgabenträgerinteressen stark eingeschränkt, so der bdo. (akp)
Busmaut gestoppt
Der Bundesrat lehnte in seiner Sitzung am 23. September 2011 eine Busmaut mehrheitlich ab. Der Hauptantrag der A-Länder, der einen kompletten Gegenentwurf zum Regierungsentwurf des novellierten Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) vom 3. August darstellt, fand keine Mehrheit im Rat.