Der Landkreis Landsberg wird die Busunternehmen im Kreis weiter mit der Zahlung eines Dieselpreisausgleich unterstützen, berichtet die „Augsburger Allgemeine“. Der Kreis hatte als Aufgabenträger einen solchen Dieselpreisausgleich den in der Landsberger Verkehrsgemeinschaft (LVG) organisierten Busunternehmen erstmals im März 2022 gewährt, als der Dieselpreis aufgrund des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine stark gestiegen. Diese finanzielle Unterstützung – insgesamt bis dahin rund 410.000 Euro laut der Tageszeitung – war Ende Juli ausgelaufen.
Die in der LVG zusammengeschlossenen Busunternehmen hatten sich danach an Landrat Thomas Eichinger gewandt und in einem Schreiben darauf hingewiesen, dass der Dieselpreis zuletzt erneut gestiegen sei und sich durch die Erhöhung des CO2-Preises, die ab Januar in Kraft tritt, erneut verteuern werde. Die LVG-Busunternehmen bitten den Landrat, den Dieselpreisausgleich rückwirkend vom 1. August 2023 bis zum Schuljahresende (31. Juli 2024) letztmalig erneut zu verlängern.
„Diese extremen Kostensteigerungen können wir bei unseren Bestandsverkehren auf die Schnelle nicht umlegen und sind somit auf zusätzliche Ausgleichsleistungen angewiesen“, zitiert die Augsburger Allgemeine aus dem LVG-Schreiben an den Landrat. Gleichzeitig versichern die Busunternehmen, man werde künftig versuchen, diese Kosten bei Tariferhöhungen zu berücksichtigen und einzupreisen.
Bei einem unterstellten Dieselpreis von zwei Euro pro Liter würden die Kosten für den Dieselpreisausgleich für den Landkreis von Anfang September 2023 bis Ende Juli 2024 etwa 190.000 Euro betragen, rechnete die Landkreisverwaltung in der jüngsten Sitzung des zuständigen Ausschusses im Kreistag vor. Die Kreisverwaltung schlug vor, den Indexpreis pro Liter schrittweise zu erhöhen. Landrat Thomas Eichinger sprach zwar einerseits von einem „schwierigen Thema“, versicherte aber auch, dass der Kreis auch keine Buslinie streichen wolle. Letzterem schloss sich die Mehrheit im Kreisausschuss an und stimmte für die erneute finanzielle Unterstützung bis Ende des Schuljahres.