Dies berichtet der Verband Baden-Württembergischer Omnibusunternehmer (WBO). Seit Jahresbeginn erhebt die Stadt Berlin bei Übernachtungen eine „City Tax“. Diese beträgt fünf Prozent des Netto-Übernachtungspreises, ohne Umsatzsteuer und ohne Entgelte für andere Dienstleistungen wie Minibar, Sauna- und Wellnessbereich.
Bisher sollten nur Geschäftsreisende von der City Tax ausgenommen werden. Jedoch konnten IHK und DEHOGA erreichen, dass auch für Schüler und Lehrer auf Klassenfahrten in Berlin keine City Tax anfällt. Reisen, die nicht im Rahmen des Bildungsauftrags durch Lehrkräfte betreut werden und auch nicht von der Schule genehmigt werden (zum Beispiel freiwillige Abiturreisen), unterliegen jedoch auch weiterhin der Übernachtungssteuer. Ausführliche Informationen zur City Tax in Berlin erhalten Sie unter folgendem Link: http://www.berlin.de/sen/finanzen/steuern/informationen-fuer-steuerzahler-/faq-steuern/artikel.57911.php. (ah)