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Corona-Hilfen: Überbrückungshilfen III Plus können beantragt werden

27.07.2021 14:58 Uhr
Corona-Hilfen: Überbrückungshilfen III Plus können beantragt werden
Die bisherigen Förderbedingungen wurden beibehalten
© Foto: bluedesign/stock.adobe.com

Die Bundesregierung hat Corona-Hilfsprogramme als Überbrückungshilfe III Plus bis zum 30. September 2021 verlängert, neu ist eine „Restart-Prämie“.

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Unternehmen können nun Anträge auf Überbrückungshilfe III Plus für den Förderzeitraum Juli bis September 2021 stellen. Für all die Betriebe, die von Corona-bedingten Schließungen und Beschränkungen auch im dritten Quartal 2021 stark betroffen sind, gebe es damit weiterhin „umfassende Unterstützung“, erklärte das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi). Die bisherigen Förderbedingungen werden in der Überbrückungshilfe III Plus beibehalten. Das neue Programm Überbrückungshilfe III Plus ist damit inhaltlich weitgehend deckungsgleich mit der Überbrückungshilfe III. Neu hinzu kommt laut BMWi eine sogenannte „Restart-Prämie“, mit welcher die Unternehmen einen höheren Zuschuss zu den Personalkosten erhalten können.

Auch in der Überbrückungshilfe III Plus sind alle Unternehmen mit einem Corona-bedingten Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent antragsberechtigt. Das neue Programm wird ebenfalls durch die prüfenden Dritten, zum Beispiel Steuerberater, über das Corona-Portal des Bundes beantragt.

Neu im Programm der Überbrückungshilfe III Plus sind folgende Punkte:

- Unternehmen, die im Zuge der Wiedereröffnung Personal aus der Kurzarbeit zurückholen, neu einstellen oder anderweitig die Beschäftigung erhöhen, können alternativ zur allgemeinen Personalkostenpauschale eine Personalkostenhilfe („Restart-Prämie“) als Zuschuss zu den dadurch steigenden Personalkosten erhalten.

- Unternehmen, die von der Pleite bedroht sind, wird es künftig erleichtert, durch gezielte Stabilisierungs- und Restrukturierungsmaßnahmen eine Insolvenz zu vermeiden. Ersetzt werden Gerichtskosten von bis zu 20.000 Euro pro Monat für die insolvenzabwendende Restrukturierung von Unternehmen in einer drohenden Zahlungsunfähigkeit.

- Weiter gefördert werden bauliche Maßnahmen und andere Investitionen zur Umsetzung von Hygienekonzepten und Digitalisierung. Welche Maßnahmen konkret förderfähig sind, wird in den FAQ in Form einer Positivliste festgelegt.

Der Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer (bdo) kritisiert, dass es auch im neuen Programm weiterhin keine Veränderung beim Unternehmerlohn gibt. Dieser ist nach wie vor nicht förderfähig.

Die FAQ zu den aktuellen Hilfen sind unter folgendem Link verfügbar: https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Navigation/DE/Ueberbrueckungshilfe/Ueberbrueckungshilfe-III-Plus/ueberbrueckungshilfe-iii-plus.html

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