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Corona-Hilfen: Bundestag berät über ÖPNV-Hilfen

24.06.2021 11:32 Uhr
Corona-Hilfen: Bundestag berät über ÖPNV-Hilfen
Der Bund will auch 2021 den ÖPNV unterstützen
© Foto: bluedesign/stock.adobe.com

Der Bund will den Nahverkehr auch in diesem Jahr unterstützen, um die Folgen der Corona-Pandemie abzumildern. Gleichzeitig sehen die Bundestagsfraktionen auch die Länder mehr in der Pflicht.

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Die Regionalisierungsmittel, mit denen der Bund die Länder bei der Finanzierung des ÖPNV unterstützt, sollen im Jahr 2021 um eine Milliarde Euro erhöht werden. Das sieht der von den Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD vorgelegte „Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Regionalisierungsgesetzes“vor, dem der Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur am Dienstag, 22. Juni, mit den Stimmen der Fraktionen von CDU/CSU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen bei Enthaltung der anderen Fraktionen den Weg geebnet hat und über den am Donnerstag der Bundestag beraten wird.

Aktuellen Prognosen der Branche zufolge sei beim ÖPNV durch die Covid-19-Pandemie für das Jahr 2020 mit Schäden in Höhe von rund 3,3 Milliarden Euro und für das Jahr 2021 in Höhe von rund 3,6 Milliarden Euro zu rechnen, so dass „sich für die Jahre 2020 und 2021 insgesamt ein Schaden in Höhe von bis zu sieben Milliarden Euro ergeben kann“, heißt es im Entwurf der Koalitionsfraktionen.

Der Bund hatte den Ländern im Jahr 2020 bereits zusätzliche Regionalisierungsmittel in Höhe von 2,5 Milliarden Euro zur Verfügung gestellt und will im Jahr 2021 erneut bei der Finanzierung des ÖPNV unterstützen. Mit den zusätzlich zur Verfügung gestellten Mitteln sollen die bei den Verkehrsunternehmen entstandenen finanziellen Nachteile abgefedert werden und zugleich dafür Sorge getragen werden, dass „das ÖPNV-Angebot in Umfang und Qualität aufrechterhalten werden kann“. Die erneute Bundeshilfe soll in zwei Tranchen ausgezahlt werden. Damit soll gewährleistet werden, dass „die Länder ihre zugesagten Finanzierungsbeiträge zeitgerecht erbringen“, heißt es in dem Gesetzentwurf.

Kritik aus dem Bundestag an den Ländern

Den coronabedingten zusätzlichen Finanzbedarf des ÖPNV erkannten im Verkehrsausschuss alle Fraktionen an. Irritierend sei aber, dass die Länder ihre Zusage aus dem ersten Hilfspaket 2020, Mittel in der gleichen Höhe bereitzustellen, noch nicht eingehalten hätten, bemängelte etwa die FDP-Fraktion. Auch aus Sicht der Linksfraktion ist es kritikwürdig, dass die Länder ihren Beitrag im Jahr 2020 nicht geleistet hätten. Nach Einschätzung der Grünen-Fraktion sind die Zuschüsse gerechtfertigt. Der Kritik des Bundesrechnungshofes an der Bundesregierung, dass die gleichmäßige Bereitstellung der Mittel durch Bund und Länder nicht gewährleistet sei, teile er nicht, sagte der Fraktionsvertreter. Es werde sich zeigen, dass auch die Länder im weiteren Verlauf ihren Beitrag leisten.

Der Bund habe insgesamt 3,5 Milliarden Euro an zusätzlichen Mitteln für den ÖPNV zur Verfügung gestellt – der gleiche Betrag müsse nun auch von den Ländern kommen, forderte auch die Unions-Fraktion. Die SPD-Fraktion begrüßte ausdrücklich, dass der Bund die Bereitschaft zeige, Schaden vom ÖPNV abzuwenden. Gleichwohl habe der Bundesrechnungshof zu Recht die Schieflage kritisiert, die im vergangenen Jahr entstanden sei, als der Bund in Vorleistung gegangen war und nicht sichergestellt wurde, dass die Länder den Kompensationsbedarf des ÖPNV zu gleichen Teilen tragen. Diese Kritik nehme der Gesetzentwurf auf.

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