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Corona-Krise: Folgen des neuen Infektionsschutzgesetzes

16.04.2021 15:45 Uhr
Corona-Krise: Folgen des neuen Infektionsschutzgesetzes
Grundsätzlich gebe es weiter einen Flickenteppich der Corona-Regelungen, schätzt der bdo
© Foto: andrea lehmkuhl/stock.adobe.com

Der Entwurf des neuen Infektionsschutzgesetzes sieht eine Bundesnotbremse vor, ein Flickenteppich der Corona-Regelungen ist beim Thema Busreisen aber weiter möglich, so die Einschätzung des bdo.

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Die Bundesregierung hat den Entwurf eines neuen Infektionsschutzgesetzes beschlossen, der eine Bundesnotbremse vorsieht. Bundesweit soll folgende Regelung gelten: Überschreitet in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt die 7-Tage-Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen den Schwellenwert von 100, gelten dort automatisch ab dem übernächsten Tag verschärfte Maßnahmen. Die Bundesländer können über die Bundesnotbremse hinausgehende Maßnahmen anordnen bzw. bestehende, strengere Regelungen bleiben in Kraft.

Die Bundesnotbremse sieht für den öffentlichen Personennah- und Fernverkehr vor, dass Fahrgäste sowie das Kontroll- und Servicepersonal in Bus, Bahn und Taxis eine FFP2-Maske tragen müssen. Wo möglich, soll das Fahrzeug höchstens zu 50 Prozent belegt sein. Touristische Übernachtungsmöglichkeiten dürfen nicht zur Verfügung gestellt werden.

Der Bundestag muss dem Gesetzesentwurf noch zustimmen. Laut dem Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer (bdo) ist davon auszugehen, dass die Opposition nicht einem Eilverfahren einwilligt, daher dürfte das Gesetz erst in der kommenden Woche im Bundestag beraten werden. Eine Zustimmung des Bundesrats ist nicht notwendig, er soll aber dennoch beteiligt werden. Der Bundesrat tagt erst wieder am 7. Mai, weshalb für eine frühere Abstimmung eine Sondersitzung notwendig wäre.

Verbot von Busreisen bei einem Schwellenwert über 100?

Bedeutet das Verbot touristischer Busreisen über dem Schwellenwert von 100 folglich, dass Busreisen bei einer Inzidenz unterhalb von 100 zulässig sind? Dies ist laut bdo „kritisch einzuschätzen“. Die Bundesnotbremse lege lediglich Mindeststandards bei Inzidenzen von über 100 fest, die Länderverordnungen können mit weitergehenden Beschränkungen davon abweichen. Liegt die Inzidenz unter dem Schwellenwert von 100, bestimmen die Landesverordnungen über Einschränkungen und Lockerungen. Es würde deshalb im Ermessen des einzelnen Bundeslandes liegen, ob Busreisen bei Inzidenzen unter 100 möglich sind oder nicht. Damit bestehe „grundsätzlich weiterhin ein Flickenteppich der Corona-Regelungen“, so die bdo-Einschätzung.

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