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Corona-Krise: Für Mitarbeiter drohen Steuernachzahlungen

04.05.2021 10:40 Uhr
Corona-Krise: Für Mitarbeiter drohen Steuernachzahlungen
Mitarbeiter der Tourismusbranche müssen nun auch noch mit Nachzahlungen bei ihrer Steuererklärung rechnen
© Foto: CHROMORANGE/Ernst Weingar…/picture-alliance

Das Aktionsbündnis Tourismusvielfalt fordert Nachbesserungen bei der steuerlichen Einstufung von Corona-Lohnersatzleistungen.

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In einem offenen Brief an den Finanzausschuss des Bundestages hat das Aktionsbündnis Tourismusvielfalt (ATV) Nachbesserungen bei den drohenden Steuernachzahlungen wegen Corona-Lohnersatzleistungen gefordert. Diese sollen für die Jahre 2020 und 2021 nicht dem Progressionsvorbehalt nach dem Einkommensteuergesetz unterworfen, sondern zurückgestellt werden, so die Forderung.

Das Jahressteuergesetz sieht vor, dass Lohn- und Entgeltersatzleistungen wie das Kurzarbeitergeld (KUG), die im Rahmen der Pandemie ausgezahlt wurden, nicht aus dem Progressionsvorbehalt herausgenommen werden. Das Bündnis weist in seinem Schreiben darauf hin, dass zu dem Zeitpunkt, als Ende des vergangenen Jahres das Jahressteuergesetz von Bundestag und Bundesrat beschlossen wurde, nicht absehbar war, dass die Corona-Pandemie Deutschland im Jahr 2021 noch härter im Griff haben würde als im Vorjahr.

Die Tourismusbranche ist auf Corona-Hilfen und auf Lohn- und Entgeltersatzleistungen angewiesen

Der Progressionsvorbehalt werde dazu führen, dass „die vielen finanziell schon hart getroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Tourismusbranche nun auch noch mit Nachzahlungen bei ihrer Steuererklärung zu rechnen haben“, kritisiert das Aktionsbündnis. Denn Lohn- und Entgeltersatzleistungen werden gemäß §32b Abs. 1 Nr. 1 des Einkommensteuergesetzes zwar grundsätzlich steuerfrei ausgezahlt, bei der Ermittlung des Steuersatzes jedoch auf das übrige zu versteuernde Einkommen als Leistungen angerechnet, was regelmäßig zu einer Erhöhung des Steuersatzes führt. 

„Nahezu die gesamte Tourismusbranche ist sowohl auf Corona-Hilfen als auch auf Lohn- und Entgeltersatzleistungen angewiesen, und hat folglich enorme Gehaltseinbußen aufgrund der Pandemie hinnehmen müssen“, bekräftigen die Branchenverbände in ihrem Schreiben. Eine Zurückstellung der Corona-Lohnersatzleistungen bei der Besteuerung würde die finanziellen Sorgen der in dieser Krise am schwersten Betroffenen mildern und zu einer sofortigen finanziellen Entlastung beitragen.

Im Aktionsbündnis Tourismusvielfalt (ATV) haben sich 28 touristische Branchenverbände zusammengeschlossen, die weit über 100 Unternehmen mit mehreren zehntausend Arbeitsplätzen vertreten.

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