In Dänemark existieren seit dem 1. September 2008 Umweltzonen, schreibt der bdo. Sie gelten sowohl für Busse als auch für Lkw mit einem Gewicht von 3,5 Tonnen. Umweltzonen befinden sich derzeit in den Städten Kopenhagen, Frederiksberg, Aalborg, Odense und Aarhus. Nun kamen neue Beschränkungen für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen hinzu.
So müssten Busse und Lkw über 3,5 Tonnen nun am oder nach dem 1. Oktober 2009 zugelassen worden sein. Außerdem können Euro-5-Fahrzeuge oder EEV-Schwerfahrzeuge ebenfalls in die Umweltzone einfahren. Ausländische Fahrzeuge, die vor dem 1. Oktober 2009 erstmals zugelassen wurden, müssen nun im dänischen System registriert werden. Zudem wurde beschlossen, die „Niedrigemissionsgenehmigung“ (low emission permit) aufzuheben. Diese ist nun nicht mehr erforderlich.
Bei Nichtbeachtung drohen Geldstrafen
Um die neuen Beschränkungen umzusetzen, werden seit dem 1. Juli 2020 die Umweltzonen in Dänemark automatisch durch Kameras überwacht, die Nummernschilder lesen können, schreibt der bdo. In den ersten drei Monaten, also vom 1. Juli bis zum 30. September, gelte allerdings noch eine „Schonfrist“. So sollen in diesem Zeitraum keine Geldstrafen verhängt werden. Fahrzeugbesitzer, die gegen die Auflagen verstoßen, erhalten lediglich eine Verwarnung. Ab dem 1. Oktober 2020 sollen dann aber Geldstrafen aufgrund der digitalen Kontrolle verhängt werden.